Wie man nicht geblitzt wird.

Benzingespräche rund um das Motorrad und das Motorradfahren. Bitte keine technischen Probleme hier posten.

Blitzen im Elsass

Beitragvon TW » 30.12.2017, 12:19

Hallo,

heute habe ich Post vom Ministere de L'Economie et des Finances, Paris, bekommen; Sünden holen einen meistens ein.
Darin wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich am 9. Juni 2017 auf der RN 59 (Liepvre in Richtung Chatenois/Kintzheim) mit der Honda etwas zu flott unterwegs war (muss an der blauen Farbe liegen, die wohl besonders windschlüpfrig ist....).
Bei der vorgesehenen zeitlichen Staffelung (verminderte Geldbuße 90 Euro, Pauschalgeldbuße 135 Euro und erhöhte Geldbuße mit 375 Euro) habe ich gleich die Überweisung veranlasst.

Gruß
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Re: Wie man nicht geblitzt wird.

Beitragvon Punani » 30.12.2017, 14:59

Um wieviel warst Du dort außerorts zu schnell gefahren, dass es Dich 90 Eier gekostet hatte?
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Re: Wie man nicht geblitzt wird.

Beitragvon TW » 30.12.2017, 16:07

Hallo,

Tempo 90 war zulässig - und mit 112 km wurde ich letztendlich bewertet/berechnet.
Ich kam mich wirklich nicht beklagen, habe sofort gezahlt - und freue mich auf den Elsass (La Bresse - mit ca. 35 km nicht weit entfernt vom "Petit Ballon" und dem "Grand Ballon") im nächsten Jahr (12. Mai bis 2. Juni 2018).

Gruß
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Zuletzt geändert von TW am 30.12.2017, 16:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie man nicht geblitzt wird.

Beitragvon krautteich » 30.12.2017, 16:46

Ich habe dieses Jahr auch mein teuerstes bisheriges Foto vom
Regierungspräsidium Kassel erhalten. Auf Höhe Kirchheimer Dreieck
36 km/h zu schnell (mit dem Auto) machte: 120 € + 28,50 € Verwaltungsgebühr +
1 Punkt.
krautteich
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Re: Wie man nicht geblitzt wird.

Beitragvon Punani » 30.12.2017, 22:52

Nicht schön, wenn man geblitzt wird, aber wenn es passiert, dann ist es halt passiert. Ich hatte 2016 auch zweimal kleinere Beträge zahlen müssen.

Die französische Art der zeitlichen Geldbußen-Staffelung ist im Gegensatz zur deutschen Geldbuße geradezu raffiniert.
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Geschwindigkeitsverstoß in Frankreich

Beitragvon TW » 11.12.2019, 11:47

Hallo,

den Nachweis über die zeitlich und auch in der Höhe korrekt erfolgten Überweisung habe ich dem Kfz.-Schein beigefügt; falls ich noch im "Goldenen Buch" stehen sollte, bin ich damit bei einer evtl. allgemeinen Grenz- bzw. Verkehrskontrolle auf der sicheren Seite.

Gruß
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