Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Themen die mal nichts mit der CB 500 zu tun haben.

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Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Flügel » 26.11.2015, 14:34

Ich hänge mich jetzt einfach mal hier dran, da es auch ums thema Versicherung geht. Allerdings bei neu gekauften Mopeds:
Gibt es für Motorräder eigentlich auch so Kurzzeitkennzeichen? Ich habe kürzlich eine Maschine gekauft und muss die jetzt überführen. Gibt es das auch bei Motorrädern? Und wie läuft es dann mit der Versicherung? Also ist man während der Überführung noch bei der Versichung des Verkäufers versichert? Oder was muss ich da machen?
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 27.11.2015, 10:27, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Beiträge abgetrennt, da völlig anderes Thema als im Ursprungsthread
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Re: Jedes Jahr wechseln?

Beitragvon gouranga » 26.11.2015, 14:47

Ja gibt es. Wenn du das Motorrad nach der Überführung auch versichern willst, rufst du deine Wunschversicherung an, bittest um ein Kurzzeitkennzeichen zwecks Überführung udn kriegst am Telefon eine Nummer mitgeteilt. Mit der Nummer gehst du zur Zulassungstelle und lässt dir ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Damit kannst du dann 3 Tage lang das Motorrad zum Zwecke der Überführung fahren (keine Spaßfahrten, einfache Strecke, wenn nötig auch zum TÜV).
Bis auf die Kosten für Zulassungsstelle und das Schild ist sowas in der Regel kostenlos, wenn du das Motorrad anschließen auch bei der Versicherung anmeldest, wird aber sehr teuer, wenn nicht (bei meiner z.B. dann 100 €).
Zuletzt geändert von gouranga am 26.11.2015, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Flyingbrick » 27.11.2015, 10:26

Kleine Änderung zum Kurzzeitkennzeichen: das wird nun nur noch vergeben, wenn man bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugdaten gleich eintragen lässt UND das Fahrzeug gültigen TÜV hat. Also keine Möglichkeit mehr, das zur Fahrt zum TÜV zu nutzen, es sei denn für Sondereintragungen.

Zeitraum ist übrigens fünf Tage.

Sollte das Motorrad noch angemeldet sein (vom Vorbesitzer), kannst Du natürlich mit dem bisherigen Kennzeichen nach Hause fahren, versichert über den Vertrag des Verkäufers. Grundsatz: an angemeldete Fahrzeuge darf kein Kurzzeitkennzeichen angebracht werden (z.B., weil der Verkäufer Angst um seinen Rabatt hat oder davor, dass Du geblitzt wirst.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 27.11.2015, 10:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon gouranga » 27.11.2015, 13:02

Ich habe das ohne gültigen TÜV gekriegt und bin damit zur Dekra gefahren (Sommer diesen Jahres), ob da bei der Zulassungsstelle der fehlende TÜV einfach nur übersehen wurde oder das so legitim ist weiß ich grad nicht.
5 Tage sinds natürlich, ja.
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Flyingbrick » 27.11.2015, 13:23

Wie gesagt, das ist auch seit 1. April neu. Ohne TÜV gibt es kein Kennzeichen mehr, oder meinetwegen ohne DEKRA.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 27.11.2015, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Flügel » 27.11.2015, 14:13

Danke für eure hilfreichen Tipps! Jetzt fühle ich mich wesentlich besser vorbereitet. Und danke auch für den Link, werde ich mir gleich mal zu Gemüte führen
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Free-sky » 27.11.2015, 15:30

Sorry, aber da muss ich jetzt noch was korrigieren, habe nämlich gerade erst im Juli diesen Jahres meine XL500R ohne gültige HU mit einem Kurzkennzeichen erst Probe (~100km), dann zur HU und danach zur Zulassung gefahren.
Das Mopped war 7 Jahre stillgelegt, KKZ war überhaupt kein Problem. Ich habe als Zweck : Probefahrt angegeben, und schon war alles geregelt.

Aber mal zurück zur Ausgangsfrage :
Warum überhaupt diesen Aufwand?

Wenn du ein Fahrzeug kaufst, egal was, kannst du doch mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers nach Hause fahren.
Im Kaufvertrag stehen doch Datum und Uhrzeit der Übereignung.
Und es gibt den Passus :
Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von 5 Werktagen das Fahrzeug auf seinem Namen umzumelden
Das ist alles kein Problem, so verkaufe ich schon seit über 20 Jahren meine Gebrauchtfahrzeuge.
Da muss nix extra ab-, an-, oder umgemeldet werden.
Du besorgst dir von deiner Versicherung die EVB (brauchst du für die Zulassung) und gut ist.
Ab dem Augenblick, wo du das Fahrzeug gekauft hast, sind jegliche Schäden Angelegenheit deiner Versicherung.
Check mal einen Gebrauchtkaufvertrag von z.B. dem ADAC oder mobile, das steht da genauso drin.
:up:
Macht euch da nicht so viel Stress, der Gesetzgeber weiß genau, welche Lücken er da lässt.
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Re: Jedes Jahr wechseln?

Beitragvon lemmi » 27.11.2015, 17:30

Damit kannst du dann 3 Tage lang das Motorrad zum Zwecke der Überführung fahren (keine Spaßfahrten, einfache Strecke, wenn nötig auch zum TÜV).

Bei mir waren es 5Tage ab dem Tag der Ausstellung bei der Zulassungsstelle, das war noch vor dem 01.04.15, kann sich nach den neuen Regeln geändert haben. :kratz:

Posting automatisch zusammengeführt: 27.11.2015, 17:30

Flyingbrick » 27.11.2015, 13:23 hat geschrieben:Wie gesagt, das ist auch seit 1. April neu. Ohne TÜV gibt es kein Kennzeichen mehr, oder meinetwegen ohne DEKRA.


Genau richtig!!! :up:
Zuletzt geändert von lemmi am 27.11.2015, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Free-sky » 27.11.2015, 17:41

Es sind immer noch 5 Tage, Wochenendtage eingeschlossen.
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon gumic » 27.11.2015, 18:00

Das Risiko, dass der Käufer nicht ab oder ummmeldet, bleibt aber trotz Kaufvertrag.
Eine Zwangsabmeldung kann man nur in Deutschland betreiben. Wenn der Käufer mit deinem zugelassenen Fz. in Europa oder anderswo rumkurvt, zahlt der Verkäufer immer noch die Steuer und Versicherung.
Ist mir so passiert. Trotz Abgleich der Personalien mit dem Perso und Kopie desselben.
Jahrelanger Ärger und die Kosten sind weitergelaufen.
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon MrFlatout » 27.11.2015, 19:27

Flyingbrick » 27.11.2015, 13:23 hat geschrieben:Wie gesagt, das ist auch seit 1. April neu. Ohne TÜV gibt es kein Kennzeichen mehr, oder meinetwegen ohne DEKRA.

Typisch deutsch - keine Regel ohne Ausnahme:
Liegt ein solcher (TÜV) nicht vor, erhalten Sie lediglich eine eingeschränkte Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug. Die gilt dann ausschließlich für direkte Fahrten vom Fahrzeugstandort zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und zurück. Ein entsprechender Vermerk wird im Fahrzeugschein eingetragen
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Flyingbrick » 27.11.2015, 20:28

Ja, das ist richtig, trifft hier aber nicht zu -es sei denn, der Käufer wohnt im selben Zulassungsbezirk wie der Verkäufer oder beantragt das Kurzzeitkennzeichen am Ort des Verkäufers, wobei er dann erst dort zum TÜV fährt und es dann erst überführt.

In Bayern kaufen, nach Schleswig-Holstein überführen und dort zum TÜV ist nicht erlaubt.
Irgendwelche dummen Vorschriften muss ein Verkehrsminister ja erlassen -und seien wir ehrlich, welches Fahrzeug des deutschen Bundestages muss jemals mit den Kennzeichen des Pöbels ausgerüstet werden?

In Berlin haben Anni und ich übrigens einen Audi mit 0-Kenzeichen gesehen. Der Fahrer hatte ein Kleinkind auf dem Schoß, telefonierte mit einer Hand und fuhr bei Rot über die Kreuzung. Ein Hoch auf die Immunität derer, die uns mit ihren Gesetzen piesacken :evil:
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Twintreiber » 27.11.2015, 20:49

0 ist aber diplomatisches Chor, da fahren also hauptsächlich ausländische Diplomaten mit rum. Wenn ich ein Kleinkind auf dem Schoß hätte und ein Handy am Ohr, würd ich auch bei rot fahrn. Wenn schon, denn schon.
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon MrFlatout » 27.11.2015, 20:57

Diese (bescheuerte) Regelung dürfte dann aber die Preise bei Fahrzeugen ohne TÜV erheblich in den Keller drücken, weil dann nur noch Abholung mit Hänger :roll:
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Flyingbrick » 27.11.2015, 21:00

Wenn das übrigens tatsächlich so gehandhabt wird wie im zitierten Text, braucht man zwei Kennzeichen: ein "eingeschränktes" zum TÜV und zurück und ein "Folgekennzeichen" für die Überführung. Im Schein steht dann ja, dass das Kennzeichen nur für die Fahrt zum TÜV und zurück gilt.

Mehr noch: angenommen, ich will mir drei CBs angucken und die, die mir den Verstand raubt, auch probefahren. Früher habe ich mir Kurzzeitkennzeichen geholt und vor Ort entschieden, welches Motorrad ich probefahren will. Dessen Daten habe ich eingetragen. Heute muss ich schon vor Abfahrt am Heimatort die Daten des Fahrzeugs wissen, oder eben drei Kennzeichen zeitgleich holen.

Und selbstverständlich soll das TÜV-Ergebnis eine große Überraschung werden. Denn vorher probefahren, um Mängel selbst zu finden, ist verboten. Diese ganze Änderung ist ein einziger Aufreger für mich. Noch schlimmer ist nur der Unsinn mit den Wechselkennzeichen.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 27.11.2015, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon MrFlatout » 27.11.2015, 21:06

Laut "Begründung" will man damit ja Missbrauch vermeiden.
Also zB ein Kzkz für mehrere Fahrzeuge nutzen oder andere Nicklichkeiten.
Letztendlich aber mal wieder deutlich über das Ziel hinausgeschossen.
Glücklich ist, wer Connections zu einem Autohändler oder 'ner Werkstatt hat mit Händlerkennzeichen.
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Flyingbrick » 27.11.2015, 21:54

Bisher stand nichts im Schein. Da musste man das vor der Fahrt selbst eintragen, sonst war das Kennzeichen nicht gültig.
Jetzt trägt die Zulassungsstelle die Daten ein. Fährt man ein anderes Fahrzeug damit, ist das Kennzeichen ungültig.
In beiden Fällen wird das erst festgestellt, wenn man Dich anhält und in den Schein guckt.
Der Unterschied? Hm...
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon gouranga » 28.11.2015, 00:46

Hier der Fahrzeugschein den ich im Juni für mein Kurzzeitkennzeichen bekommen habe.
Zur HU darf man also und so wie ich den Text verstehe hätte ich damit auch ein Motorrad in Buxtehude kaufen und zur Essener Dekra fahren können, bzw. im Falle der negativen HU im Anschluss daran in meine Garage ("geeignete Einrichtung (Werkstatt)"), im Falle der positiven HU sowieso, da Rückfahrt von der Prüfstelle.
Wenn man bei der Probefahrt mit Kurzzeitkennzeichen angehalten wird ist man halt gerade auf dem Weg zur HU. :roll:
Reine Überführung ohne Zwischenstop bei der Prüfstelle ist dann aber wohl nicht möglich, was wäre wenn ich ein Mopped ohne HU kaufe, damit über das Dekragelände fahre wo mir dann einfällt, dass ich eh keine Plakette kriegen würde, weshalb ich direkt wieder nach Hause fahre? Damit wäre die Vorgabe doch erfüllt.
Dateianhänge
kzk.jpg
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon MrFlatout » 28.11.2015, 01:27

Naja, so wie ich das lese, wohl eher nicht von Buxtehude, heißt ja eindeutig im Raum von Essen (oder angrenzendem Raum).
Aber so ein Aufwand für ein Kzkz - die spinnen doch :wallb:
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Re: Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon gouranga » 28.11.2015, 10:19

Kommt jetzt drauf an ob da "zu einer Prüfstelle, die im Bereich Essens liegt" oder "Fahrten ... innerhalb Essens" gemeint ist. :)
Wahrscheinlich hast du Recht, also ist es legal unmöglich ein Fahrzeug ohne HU aus einer anderen Stadt auf eigener Achse zu überführen? Komisch dass einem weder die Versicherung noch die Zulassungsstelle das so sagen.
gouranga
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