Verkleidung austragen

Verkleidung austragen

Beitragvon Hannes » 08.05.2016, 20:08

Hallo,
Das Geraffel ist jetzt ab, wie wird die Verkleidung ausgetragen.
Muß ich da noch mal zum TÜV oder reicht die KFZ Stelle?
Ich bin ja fast versucht das bis zum nächsten TÜV Januar 2017 zu ziehen.
Erlischt die Betriebserlaubnis wenn ich solange warte?

Grüße,
Hannes
Hannes
 
 

Re: Verkleidung austragen

Beitragvon MightyChris » 08.05.2016, 20:10

Ja die ABE erlischt. Gibt bei ner Kontrolle ne Verwarnung zur Wiedervorführung, und ja du musst zum Tüv ubd dann zum Landratsamt. So weiss ichs von der FJ von nem Freund
MightyChris
Stammuser
 
 

Re: Verkleidung austragen

Beitragvon Hannes » 08.05.2016, 20:43

Und jeder hält die Hand auf.
..naja, ich wollt,s ja so haben.. :kratz:
Hannes
 
 

Re: Verkleidung austragen

Beitragvon phenomeno » 08.05.2016, 22:04

Ja kann das von MightyChris bestätigen.
phenomeno
cb-500.de User
 
 

Re: Verkleidung austragen

Beitragvon ralfpinzer » 08.05.2016, 22:53

Die Bandit und SV gibts auch mit und ohne Verkleidung. Bei den Mopeds wird das bei den meisten Umbauten ignoriert.
ralfpinzer
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Re: Verkleidung austragen

Beitragvon Chickenmarkus » 09.05.2016, 09:49

Mir hat man mal gesagt, dass man jederzeit auf Original zurückrüsten kann ohne es direkt austragen zu lassen. Erst bei der nächsten Gelegenheit ist es anzuraten.
Bei mir waren es damals eingetragene Federbeine (ohne ABE).
Chickenmarkus
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