35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon MarkF » 27.07.2014, 14:18

Hallo,
ich soll beim Drosseln einer PC32 auf 35KW helfen. Nach eurer sehr dankenswerten Beschreibung ist das handwerklich ja keine besonders aufwendige Arbeit; aufwendig, finanziell gesehen, ist nur der Kauf dieses Blech-Anschlagsteils von alphatechnik für einen echten Wucherpreis.
Vorab: Die CB500 ist nicht "mein Ding", ich kenne mich mit dem Teil überhaupt nicht aus - im Gegensatz zu meinen eigenen Mopped (aber da ist alles gaaaanz anders). Daher muß ich, um mich erst mal theoretisch zu erden, etwas umständlich fragen.
Um die Abnahme zu vereinfachen ist es sicherlich vorteilhaft, dem Prüfer den eingebauten Anschlag am Vergaser vorzeigen zu können. Was muß man alles demontieren, um dieses Teil nebst eingestempelter Nr. (gerade noch) erkennen zu können?
Gleiches gilt für die Ansaugstutzen: Ich nehme an, daß man ohne Demontage des Vergasers die Bleche bzw. deren Fehlen nicht erkennen kann. Wie ist es mit der Bezeichung der Stutzen? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann haben die ja eine der KW-Zahl entsprechende "Markierung". Wo befindet sich die, ist die im eingebauten Zustand sichtbar?
Ich habe die Beschreibung in der wiki unter "Vorbereitung" jetzt einige Male gelesen, kann damit aber mangels Vertrautheit und Kenntnis des Moppeds nicht viel anfangen. Ein paar Bilder mit Markierungen (was ist was) würden helfen.
Ich würde gerne den Aufwand des Aushängens und Einhängens nebst Montage der Gsazüge verzichten. Gibt es keinen Trick, die Schrauben des Gaszughalters "in situ" zu entfernen? Ersetzen würde ich sie wie vorgeschlagen mit Inbus-M5x12 (oder M4x12 ? - in der Wiki ist von M4, an anderer Stelle von M5 die Rede ... ?), das dürfte problemlos sein.
mfg, MF
Zuletzt geändert von MarkF am 27.07.2014, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon Ensomhet » 27.07.2014, 15:08

Um den Anschlag richtig sehen zu können, muss nur der Tank runter. Aber sprich das doch erstmal mit dem zuständigen Prüfer ab und frag, ob es ihm reicht, wenn du das ganze dokumentierst und ein paar Fotos machst.
Die erste Hälfte von "Vorbereitung" dient ja nur dazu, den Tank abnehmen zu können. Also das wirst du wohl schon alles finden. Sobald du den runter hast, siehst du ja eigentlich, was alles an Schläuchen ab muss, damit die Vergaser rauskönnen.
Die Vergaser müssen wegen der Kreuzschrauben leider eben ausgebaut werden.. Deswegen eben der Tipp, diese durch Inbusschrauben zu ersetzen. Du kannst es natürlich erstmal versuchen, diese irgendwie im eingebauten Zustand rauszubekommen, solange du dabei die Schrauben nicht vermurkst. ;)
Zu den Ansaugstutzen und zur Position von der Bezeichnung dieser kann ich dir leider nichts sagen.
Die Schrauben sind M5x12, original sind es M5x10. Im Wiki ist dann ein Fehler. Kann das jemand mal bitte korrigieren?
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Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon Haves2005 » 22.10.2014, 10:26

Ich hoffe, ich bin in diesem Thread richtig.

Da ich heute die CB meiner Freundin entdrosselt bzw. abnehmen habe lassen und lt. Wiki eine Prüfung des Typenschilds selten bis gar nicht durchgeführt wird, wollte ich hier kurz meine Erfahrung niederlegen:

Der Prüfer (GTÜ) hat sich das tatsächlich das Teilegutachten von Honda recht sauber durchgelesen und ist dabei auf den Hinweis gestoßen, dass das Typenschild die korrekten Werte enthalten muss.
Lustigerweise hatte ich das Schild für die gedrosselte Variante (34 PS) dran, so dass das beim Drosseln unbemerkterweise gepasst hat. Er war jedoch der Meinung, dass man das nun korrigieren müsste, auch wenn es sich nur um ein dB handelt.
Lösung: Wir haben die beiden Werte (Lautstärke + Drehzahl) mit kleinen Klebeschildern aus so einem Dymo-Drucker überklebt und alles war gut :)

Jetzt habe ich die richtigen Werte da stehen und habe auch die Bestätigung der korrekten Entdrosselung.
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Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon Flyingbrick » 22.10.2014, 10:50

Wenn er jetzt natürlich so genau nachgelesen hat, hätte ihm doch auffallen müssen, dass in eben diesem Gutachten nichts von korrigierten Werten steht, sondern nur, dass Du ein Typenschild mit der genannten Honda-Bestellnummer brauchst. Das aber ist blanko und die original vorhandenen Typenschilder haben die gleiche Bestellnummer.

Meine Vorbesitzerin ist damals in der Werkstatt gewesen und hat die CB entdrosseln lassen. Und Prüfingenieur H. hatte auch seinen ganz großen Auftritt und ließ die CB durchfallen, weil das Typenschild nicht geändert wurde. Erst als die Werkstatt ein solches Typenschild bestellt hat und unbeschriftet in einer Tüte an das Gutachten getackert hatte, war seine kleine Prüferwelt wieder in Ordnung und er bescheinigte gerne gegen Nachprüfungsgebühr, dass nun das Fahrzeug viel verkehrssicherer als vorher sei.

Als ich die krakelige Kinderschrift des Prüfers im Brief sah, dachte ich nur
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Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon Haves2005 » 22.10.2014, 11:37

Sehr schön :)

Naja. Zitat des Teilegutachtens:
Bei der Anbauabnahme ist darauf zu achten, daß der korrekte Geräuschwert und die dazugehörige Dreh-
zahl im Fabrikschild aufgeführt sind!

Diese sind ja in der Tabelle pro entsprechende Leistungsstufe aufgeführt. Bei der gedrosselten waren es hier 85 dB bei 4250 upm und die offene (43 kW) hat wohl 86 dB bei 4750 upm. Daher haben wir das korrigiert.
Das ist für mich auch die sinnvolle Variante, denn ein an ein Tütchen getacktertes Schild ist dann doch nicht so wahnsinnig hilfreich. Dass die korrekten Werte auf dem Schild stehen sollten, sehe ich ein.
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Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon wil » 22.10.2014, 16:39

Bei mir war es da deutlich kullanter. Ich habe die Eintragung ohne irgendwelche Probleme bekommen. Da ich gleichzeitig aber auch einen TÜV hab machen lassen (Wenn der gute Mann schon mal an meinem Motorrad steht...) musste er das Schildchen natürlich als geringen Mängel notieren, so dass jetzt mein Gewissen über die Änderung entscheidet... :P
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Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon Flyingbrick » 22.10.2014, 17:14

Ich habe weder bei DEKRA noch GTÜ jemals ein Schild ändern müssen und habe auch bei der Hauptuntersuchung oder bei Verkehrskontrollen niemals jemanden gehabt, der sich für den Grenzwert interessiert oder das Schild kontrolliert.

Aber vielleicht solltest Du 118 dB(A) Standgeräusch einschlagen. Es scheint ja Prüfer zu geben, die die im Schein gemäß offiziellen Angaben eingetragenen Werte unwichtig finden und sich lieber nach den Angaben richten, die der Fahrer selbst mit Dymo-Präger und Filzstift schrieb. Da hast Du dann etwas mehr Spielraum als bei den offiziellen Werten :D
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 22.10.2014, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon Andy 1960 » 23.10.2014, 02:15

Flyingbrick » 22.10.2014, 17:14 hat geschrieben:Aber vielleicht solltest Du 118 dB(A) Standgeräusch einschlagen. :D


Soweit ich in der einschlägigen Literatur gelesen habe, gibt es tatsächlich keinen gesetzlichen Grenzwert für das "Standgeräusch".
Es muss nur eingetragen sein. (Bei dem Fahrgeräusch ist das anders!)
Also, wenn 118 dB(A) tatsächlich eingetragen werden (was durchaus erlaubt ist), dann können die Marsmännchen beim
Touren-Stop gerne nachmessen...
Das Fahrgeräusch können die bei einer mobilen Kontrolle eh nicht messen!
Aber sie können natürlich (nach Lust und Laune :mrgreen: ) vom Standgeräusch auf das Fahrgeräusch schließen. Sich ja schließlich alle ausgebildete
Akkustiker! :mrgreen: :mrgreen:

Also, wenn ich mir mal einen "lauten" Auspuff ohne E-Nummer gönnen wollte, dann würde ich das genau so machen!
Einfach einen irre hohen Werte als Standgeräusch eintragen (das Fahrgeräusch beim alten lassen) und gut ist.
Das Fahrgeräusch kann, wie gesagt, niemand so einfach nachmessen! :fuckoff: :fuckoff:
Zumindest nicht in einer mobilen Kontrolle! :mrgreen:

Gruß
Andy
Andy 1960
 
 

Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon Stjopa » 23.10.2014, 10:03

Andy 1960 » 23.10.2014, 02:15 hat geschrieben:Einfach einen irre hohen Werte als Standgeräusch eintragen (das Fahrgeräusch beim alten lassen) und gut ist.

Aber wie willst Du das anstellen?
Das Fahrgeräusch jedes Motorrads darf höchstens 80 dB betragen (die unsere CB nicht mal ausnutzt :( )
Da man das aber mobil nicht mal eben schnell messen kann (und auch sonst nur mit ziemlichem Aufwand), wird das nur beim Erteilen der Betriebserlaubnis gemessen. Dann wird das "zugehörige" Standgeräusch gemessen und ebenfalls eingetragen. Dieses kann man später bei Kontrollen recht einfach messen und man geht davon aus, dass bei einem erhöhten (rechtlich unrelevanten) Standgeräusch auch ein erhöhtes Fahrgeräusch vorhanden ist.
Dass das nicht der Fall ist, müsstest Du bei der Eintragung des hohen Standgeräuschs dann schon durch eine Fahrgeräuschmessung nachweisen.
Zuletzt geändert von Stjopa am 23.10.2014, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 35 kW / 48 PS jetzt möglich!

Beitragvon Andy 1960 » 24.10.2014, 02:19

Stjopa » 23.10.2014, 10:03 hat geschrieben:Aber wie willst Du das anstellen?
Das Fahrgeräusch jedes Motorrads darf höchstens 80 dB betragen (die unsere CB nicht mal ausnutzt :( )
Da man das aber mobil nicht mal eben schnell messen kann (und auch sonst nur mit ziemlichem Aufwand), wird das nur beim Erteilen der Betriebserlaubnis gemessen. Dann wird das "zugehörige" Standgeräusch gemessen und ebenfalls eingetragen. Dieses kann man später bei Kontrollen recht einfach messen und man geht davon aus, dass bei einem erhöhten (rechtlich unrelevanten) Standgeräusch auch ein erhöhtes Fahrgeräusch vorhanden ist.
Dass das nicht der Fall ist, müsstest Du bei der Eintragung des hohen Standgeräuschs dann schon durch eine Fahrgeräuschmessung nachweisen.


Was heißt denn "man geht davon aus"? Wer ist "man"? :kratz: :kratz:
Ich muss bei der Eintragung eines erhöhten Standgeräusches nicht nachweisen, dass das Fahrgeräusch gleich geblieben ist.
Du lässt einen anderen Lenker eintragen und musst nachweisen, dass die Gabel noch funktioniert? :mrgreen: :mrgreen:

Wenn ich zum TÜV oder im Osten zur DEKRA gehe, dann bin ich doch der Auftraggeber und der, der bezahlt. Wenn ich nun ein erhöhtes
Standgeräusch eingetragen haben möchte und am Fahrgeräusch nichts geändert werden soll, wo ist das Problem?
Dann wird das neue Standgeräusch gemessen, eingetragen und gut ist. ICH muss doch nicht nachweisen, dass sich da nichts geändert hat.
Frag mal bei Harley-Fahrern nach...
Natürlich darf man das nicht übertreiben, denn letztlich kann die Rennleitung das Motorrad beschlagnahmen, falls es eine Gefährdung darstellen sollte!!!
Aber wenn deren Messung des Standgeräusches keine Abweichung (bzw. max 5 dB(A)) zu dem Wert in den Papieren ergeben sollte, dann ist für die meissten Uniformierten das Thema durch! :winke0002: :winke0002:

Gruß
Andy
Andy 1960
 
 

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