Das Strassenverkehrsamt und die Zulassung eines Motorrades

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Das Strassenverkehrsamt und die Zulassung eines Motorrades

Beitragvon Free-sky » 07.08.2020, 15:40

Ich bin mit meinem Projekt fast fertig, jetzt brauche ich eine neue HU und dann die Zulassung.
Also werde ich mir mit dem originalen Fzg-Brief und -schein ein Kurzkennzeichen holen, ausgiebig probefahren und dann zum TÜV.
Mit der neuen HU dann zur Zulassungsstelle.
Aber was lese ich da unter Wiederanmeldung?
"Wenn ein Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt war, ist für die Zulassung eine Vollabnahme und ein Sachverständigen Gutachten notwendig"

HÄ? :shock:

Ich also zum TÜV im Nachbarort, klare Aussage:
Hast du Originalteile verbaut? Dann brauchst du keine Vollabnahme.

Ich also StVA angerufen.
KKZ ist überhaupt kein Problem, da brauche ich nur die Fahrzeugpapiere und eine EVB.

Zulassung, und jetzt geht's los:
Im Brief stehe nicht ich, sondern der damalige Besitzer. Stillgelegt Februar 2011.
Der TÜV sagt keine Vollabnahme, StVA sagt doch. Und fragt, welche Teile ausgetauscht worden sind.
Äh, ja, Lenker, Bremsleitung, Auspuff, Federn vorne, Federbeine hinten, Bremsscheibe.
Alles mit ABE oder Teilegutachten.
Damit ist aber eine Wiederzulassung auf den gleichen Halter nicht möglich, sagt das StVA.
Wenn ich aber schon der eingetragene Halter wäre, ginge es auch einfacher.

HÄ? Watt iss? :shock: :kratz:
Und was brauche ich dann bitte?

Eine Bescheinigung vom Hersteller oder einer Werkstatt, dass das Motorrad im Originalzustand ist. Oder eine Vollabnahme. Also eine Gutachten würde auch reichen.
Plus EVB, SEPA Mandat, Perso...
Nach einem Kaufvertrag bin ich bisher noch nicht gefragt worden ;)

Ich habe dann um Rückruf eines Sachkundigen im StVA gebeten, kommt Montag im Laufe des Tages.

Also werde ich mir in den nächsten Tagen ein KKZ beantragen, Probefahren, damit zum TÜV (inkl. 20 ABE und Teilegutachten) und lasse eine HU nebst Eintragung von Lenker und Bremsleitung machen (Melvin, ist aber 15cm länger als Original, daher Teilegutachten).

Wie ich dann mit den Bescheinigungen vom TÜV und der bestandenen HU das Mopped zugelassen bekomme, steht für mich noch in den Sternen.

Fortsetzung folgt....
Zuletzt geändert von Free-sky am 07.08.2020, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das Strassenverkehrsamt und die Zulassung eines Motorrad

Beitragvon Free-sky » 11.08.2020, 15:33

Es kam gestern eine e-Mail vom Mitarbeiter des StVA.
Ich solle doch bitte die Papiere vom Fahrzeug ans StVA schicken, damit sie meinen Fall bearbeiten können.
Ketzerische Frage meinerseits zurück : Auch die ABEs?
Antwort: Alles.
Frage zurück : Die ABE von der Bremsscheibe hat 35 Seiten im A7 Format, ist das wirklich nötig?
Habe um Anruf auf meinem Handy gebeten.
Der kam Mittags.
Eine sachverständige Mitarbeiterin.
Es täte ihr leid, das wäre wohl in die falsche Richtung gelaufen. Der Kollege hatte verstanden, das vom Motorrad kein Fzg-Brief oder sonst was vorhanden ist.
Aha.
ZUlassung mit gültiger HU und Eintragung von Anbauteilen mit Teilegutachten ist natürlich kein Problem.

Jetzt holt mir meine Frau am Freitag ein KKZ, Montag morgen ist Termin für die HU, danach mache ich einen Termin für die Zulassung.
Allerdings ist das dann eine Umschreibung mit auswärtigen Kennzeichen und zusätzlich technische Änderungen in der ZLBII.
Im Auswahlmenü ist von Zulassung nicht die Rede.

Ich bin mal gespannt.
Fortsetzung folgt.....
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