Als Grund wird angegeben, dass eine allgemeine Straßenbenutzungsgebühr dem Koalitionsvertrag widerspreche.
In dem heißt es allerdings:
Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute. Die Ausgestaltung wird EU-rechtskonform erfolgen. Ein entsprechendes Gesetz soll im Verlauf des Jahres 2014 verabschiedet werden.
Da ist von Autobahnmaut nur soweit die Rede, dass die Einnahmen - oder ein Teil davon - ins Autobahnnetz fließt.
Da sehe ich keinen Widerspruch.
Nur fehlt mir beim vorgelegten Vorschlag immer noch die Regelung für Steuerbefreite (diese müssten ja dann die Vignette kostenlos bekommen) und ob diese Regelung dann auch für ausländische Fahrzeuge gilt. Bspw. hat meine Schwägerin einen behinderten Sohn und daher ist ein Fahrzeug steuerbefreit. Nun ist die Frage, ab wieviel Prozent Behinderung das gilt und ob die Behindertenausweise mit entsprechenden Prozentzahlen europaweit einheitlich sind und dann wirklich ausländische PKW gleichgestellt werden könnten. Das das muss imho sein, sonst nicht EU-rechtskonform. Ein Problem von vielen. Bin gespannt, wann Dobrindt mit den Details rauskommt und freue mich schon auf den ultrakomolizierten Gesetzesentwurf. Bzw. auf die Ohrfeige, sollte es doch eine Ungleichbehandlung geben.