Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon phenomeno » 16.05.2016, 14:28

Hallo,

ich wurde heute gefragt wie das Vorgehen aussieht, wenn man eine Vollverkleidung von Five Stars Tüvgerecht wieder abmontiert.
Ich denke das die Profis hier schon die Antwort kennen, jedoch möchte ich gerne auch für die ahnungslosen meine Antwort, die sich nicht nur auf die Vollverkleidung Five Stars bezieht, hier hinterlassen. Durch meinen Beruf kenne ich mich mit solchen Fällen aus.

Zuerst:

Fall: Ein User möchte seine Vollverkleidung von Five Stars "Tüvgerecht" wieder abmontieren. In seinen Papieren ist diese Vollverkleidung vorschriftsmäßig eingetragen.

Legende: Hauptuntersuchung = HU = im Sprachgebrauch = Tüv


1.Für die Honda CB 500 gibt es von Honda, bezogen auf die Verkleidung, zwei Typgenhemigungen/Betriebserlaubnisse: Einmal als "Naked" Bike und einmal die "S" Version.

2. Alles was nachträglich an dem Motorrad verändert wird und nicht zur Typgenhemigungen/Betriebserlaubnis gehört muss zusätzlich in die Papiere eingetragen werden oder halt gestrichen werden. Außer bei eintragungsfreien Anbauteilen wie z.B.: Lenker, Endtöpfe etc. Was eintragungsfrei ist steht immer in der ABE oder Teilegutachten.

In deinem Fall wurde nachträglich die Vollverkleidung angebracht und vorschriftsmäßig in die Papiere eingetragen. Möchten wir nun diese wieder abbauen, müsst du unbedingt die Papiere berichtigen lassen, sprich eine Abnahme durchführen lassen. Lässt du das nicht machen, bekommst du keine rechtlich korrekten HU(Tüv) mehr, da deine Papiere nicht mit deinem Fahrzeug übereinstimmen.

Es gibt ihr zwei Möglichkeiten:

1. Du rüstest die Maschine in einen Orginal Zustand zurück: Naked oder "S" Version. Dann genügt eine ganz normale Abnahme und sollte so ca. 40 Euro kosten, oder sogar weniger. Als Prüfzeugnis für den Prüfer dient hier die originale Betriebserlaubnis der Honda. Das bedeutet du musst nichts mitbringen. Der Prüfer schaut sich einfach die Bilder an oder sonstiges.....Das nennt sich "Rückrüstung in den Originalzustand" in Verbindung einer erfolgreichen Abnahme nach §19(3) STVZO.
Der Prüfer lässt dann nur den Zusatz in deinen Papieren streichen, damit du bei einer HU(Tüv-Abnahme) keine Probleme bekommst.

2. Du baust die Vollverkleidung ab und änderst die Verkleidung nach deinen Wünschen. Jedoch weichen diese Veränderung von dem Original-Zustand "Naked" oder "S"-Version ab. Dann musst du zum TÜV und dieser führt eine Einzelabnahme nach §21 STVZO durch. Das funktioniert sehr gut, ist jedoch sehr oft mit höheren Kosten verbunden.



Hoffe ich konnte dir helfen. Das ist jedenfalls der absolut richtige Weg.
Lass dich nicht irritieren mit Aussagen: Bau einfach ab und das wars....Das ist falsch, da in diesem Fall dein Fahrzeug nicht mit deinen Papieren übereinstimmt. In diesem Fall darf kein Prüfer an deinem Motorrad eine erfolgreiche HU(Tüv) durchführen.

Merke Dir einen Satz: Die Maschine muss immer mit deinen Papieren übereinstimmen. Außer es gibt Teile daran die eintragungsfrei sind, wie z.B.: Lenker oder Endtöpfe. Dann musst du meist aber eine ABE oder Teilegutachten mitführen

Weiteres Beispiel: Du hast die originale "S"-Version und diese ist auch in den Fahrzeugpapieren als S-Version geschlüsselt. Solltest du jetzt auf die originale Naked umbauen, musst du deine Papiere berichtigen lassen. Das kostet in der Regel sehr wenig da es für den Prüfer ein minimaler Aufwand ist. Aber es muss durchgeführt werden.

Alle die dies nicht gemacht haben, hatten bei einer erfolgreichen Hauptuntersuchung(Tüv) Glück weil der Prüfer es nicht gemerkt hat oder es nicht merken wollte. Richtig ist das absolut nicht und bringt früher oder später Probleme.


Gruß
Denny

Posting automatisch zusammengeführt: 16.05.2016, 14:19

Noch eins: Mir wurde schon sehr hilfreich und kostenlos geholfen hier im Forum. Besitzt jemand ein Anbauteil und besitzt aber keine ABE/Teilegutachten mehr.....Private PN an mich. Unter allen Angaben wie Art des Teiles, irgendwelche Nummern kann ich in den meisten Fällen die ABE/Teilegutachten besorgen. Ich habe da Zugang zu einer großen Datenbank die ich offiziell nutzen darf. Aber keine Gewähr das ich da alles finde....Zum Beispiel kostenpflichtige ABE´s/Teilegutachten kann ich dann auch nicht besorgen...

Gruß
Denny
Zuletzt geändert von phenomeno am 16.05.2016, 14:28, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon chaosracer » 16.05.2016, 16:07

Tolle Erklärung - danke, Denny! Das wird sicher vielen helfen :up:
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon Flyingbrick » 16.05.2016, 16:10

Sehr hilfreich, das sollten wir in unser Wiki übernehmen! :up:

Vielleicht für Dich noch spezielle CB-Infos:

Die PC26, Honda (J) besitzt die ABE G555 vom 18.08.93.

Die PC32, Honda (I) die ABE H418. Sie bezieht sich zunächst auf das 1996er Übergangsmodell CB500T.
Von der H418 gibt es vier Nachträge.
Nachtrag 1 vom 22.10.96 homologiert das 1997er Modell CB500V mit Scheibenbremse hinten. Bis hier wird die Leistung nach DIN gemessen.
Nachtrag 2 vom 26.11.97 ist für die 1998er Modelle CB500W und SW, beinhaltet also besagte Halbverkleidung. Ab diesem Nachtrag erfolgte die Leistungsmessung nach EG (alle Modelle werden mit 1 kW weniger angegeben).
Nachtrag 3 erschien 98/99, hier fehlen mir die Details.
Nachtrag 4 vom 25.09.00 regelt vermutlich nur den Entfall des hinteren Schmutzfängers am Schutzblech.

Die Angabe der ABE-Nummer erlaubt noch keinen Rückschluss auf die Verkleidung. Dies ist nur über die Typangabe CB500 S in der ZB sowie die TSN 108-110 statt 103-105 möglich.
Hier die Aufschlüsselung: http://www.cb500-wiki.de/doku.php?id=cb ... ellnummern
Dem Rahmen der Nicht-S fehlt allerdings der angeschweißte Verkleidungshalter am Steuerkopf, eine legale Nachrüstung dürfte problematisch sein.

Die meisten Briefe (ZB II) habe ich auch selbst hier, nur eben für NT 3 nicht.

Kann man diese ABE G555/H418 und deren Nachträge irgendwo her bekommen?
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon phenomeno » 16.05.2016, 20:35

Hallo Micha,

vielen Dank für die nützlichen Infos.
Du hast eine PN.

Gruß
Denny
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon wollaa » 17.05.2016, 23:32

Wat vor ein Gedönss ( Aufwand )
Ein kulanter Werkstatt-TÜV kann eine Menge Arbeit ersparen.....
Viel Glück / und ein dummen Prüfer
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon chaosracer » 18.05.2016, 00:18

Der Threadersteller ist ein Tüv-Prüfer.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon ralfpinzer » 18.05.2016, 06:19

Nachdem er schon viel geschrieben hat, kann er vielleicht noch auf die Punkte "Ermessensspielraum des Prüfers" und "wahlweise" eingehen. Hierbei sind aaS, die selbst fahren und Umbauten haben oft richtig gut!
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon phenomeno » 18.05.2016, 07:32

wollaa » 17.05.2016, 23:32 hat geschrieben:Wat vor ein Gedönss ( Aufwand )
Ein kulanter Werkstatt-TÜV kann eine Menge Arbeit ersparen.....
Viel Glück / und ein dummen Prüfer

???

Posting automatisch zusammengeführt: 18.05.2016, 07:32

ralfpinzer » 18.05.2016, 06:19 hat geschrieben:Nachdem er schon viel geschrieben hat, kann er vielleicht noch auf die Punkte "Ermessensspielraum des Prüfers" und "wahlweise" eingehen. Hierbei sind aaS, die selbst fahren und Umbauten haben oft richtig gut!


Sehr gute Idee!!! Wie oben schon erwähnt, ändert man Anbauteile etc. nach seinen Wünschen und diese weichen vom "Originalzustand" ab, benötigt man eine Einzelabnahme nach §21. Bei einer Einzelabnahme liegt es u.a. im Ermessensspielraum des Prüfers was eingetragen wird und was nicht. Mit der Ausnahme, die Veränderung wurde schon einmal von einem Prüfer abgenommen und man kann dies dem neuen Prüfer beweisen, dann dürfte/sollte der neue Prüfer keinen Ärger machen.

Hat man dann einen Prüfer der selbst Motorrad fährt und dementsprechend "verrückt" ist :) sollte man weniger Probleme bekommen als bei einem Prüfer der sich im Bereich Motorrad weniger auskennt. Sollte das alles ins Wiki kommen, werde ich darauf besser eingehen.

Noch eins: Manche Mitglieder die die "S"-Version der CB fahren und zusätzlich noch ein Verkleidungsunterteil besitzen welches nicht eingetragen ist, berichten das sie trotzdem eine HU bekommen haben. Das ist ganz normal, nicht jeder Prüfer kennt jedes Motorrad auswendig und weiß z.B.: das zur "S"-Version das Verkleidungsunterteil eigentlich nicht dazu gehört. Ich wusste das auch nicht, bis ich mir die CB selbst geholt habe. Da kann man den Kollegen keinen Vorwurf machen. Wichtiger ist das die Sicherheit gewährleistet ist und das erkennt in der Regel jeder Prüfer.
Zuletzt geändert von phenomeno am 18.05.2016, 07:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon chaosracer » 18.05.2016, 12:28

Ich glaube, die paar ( :oops: ) Mitglieder werden dieses Teil sehr und ganz besonders sicher angebaut haben. Da könnte Honda ruhig ein paar Fotos zur Nachahmung erstellen ;)
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon Dirk1980 » 02.07.2016, 17:55

Kann mir jemand der ABE der CB 500 BJ 97 schicken ? Gerne per Mail ? Ich habe sie leider nicht bekommen und möchte die Verkleidung demontieren weil ich mit den Beinen immer dran liege. Wäre für eine ABE dankbar.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon Flyingbrick » 02.07.2016, 18:54

Was meinst Du damit, welche ABE?
Für die Rückrüstung auf den Serienzustand brauchst Du keine ABE.
Der Originalzustand ergibt sich aus der werksseitigen ABE H418, die Du aber nicht vorlegen musst.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 02.07.2016, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon Dirk1980 » 03.07.2016, 17:28

Brauchen die den Brief und den Schein ? Ich glaube die Eintragungen stehen bei mir nur im kleinen Schein.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon Flyingbrick » 03.07.2016, 17:35

Dirk, zur Austragung einer nicht serienmäßigen Verkleidung benötigst Du 35 Euro. Das sind die einzigen Papiere, die Du abgesehen vom KFZ-Schein (ZB1) vorlegen musst ;)
Du willst nichts eintragen, sondern austragen lassen. Der Prüfer trägt in das Gutachten ein, welcher Satz der ZB1 gestrichen werden soll und das wars. Damit geht es zur Zulassungsstelle, die ändert die ZB1 (kostet nochmal rund 11,-) und alles ist legal.
Das, was Du da in Deiner Anzeige suchst, ist die Allgemeine Betriebserlaubnis zur Homologation der Modellreihe, so etwas hat, bekommt und braucht keine Privatperson. Es hat auch nichts mit Deiner Austragung zu tun.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon Dirk1980 » 03.07.2016, 17:45

Danke...
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon gouranga » 05.07.2016, 00:57

Habe da mal eine Frage, da der Begriff §21 gefallen ist, hat allerdings nichts direkt mit der CB zu tun.
Zahlt man im Rahmen der §21-Abnahme (Vollabnahme nach Briefverlust) für jede Eintragung zusätzlich? Und bringt es was einen Ausdruck des alten Eintrags vom StVA zu haben? (Fahrzeug war mal angemeldet, Brief ist nicht mehr vorhanden).
Zuletzt geändert von gouranga am 05.07.2016, 00:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon The Rob » 05.07.2016, 14:31

ralfpinzer » 18.05.2016, 06:19 hat geschrieben:Nachdem er schon viel geschrieben hat, kann er vielleicht noch auf die Punkte "Ermessensspielraum des Prüfers" und "wahlweise" eingehen. Hierbei sind aaS, die selbst fahren und Umbauten haben oft richtig gut!


"Wahlweise" ist etwas, was sehr praktisch sein kann.
Wenn man ein Teil eintragen lässt und der Tüv-Prüfer den Zusatz "wahlweise" mit einträgt, dann darf man das Teil jederzeit wieder ab- und anbauen.
Eine Einzelsitzbank ist dafür ein gutes Beispiel.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon gmbo » 05.07.2016, 14:43

so habe ich den Eintrag meiner Winterreifen bekommen, ich kann die 110/70 und 130/70 wahlweise mit und ohne M+S fahren, da ich darüber vorher mit dem abnehmenden Prüfer sprach.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon Dirk1980 » 06.07.2016, 20:34

So, ich habe die Five Star erfolgreich runter. Morgen kaufe ich mir neue Blinker und einen Hauptscheinwerfer.

Jetzt habe ich aber noch einige Fragen:

1. Du rüstest die Maschine in einen Orginal Zustand zurück: Naked oder "S" Version. Dann genügt eine ganz normale Abnahme und sollte so ca. 40 Euro kosten, oder sogar weniger. Als Prüfzeugnis für den Prüfer dient hier die originale Betriebserlaubnis der Honda. Das bedeutet du musst nichts mitbringen. Der Prüfer schaut sich einfach die Bilder an oder sonstiges.....Das nennt sich "Rückrüstung in den Originalzustand" in Verbindung einer erfolgreichen Abnahme nach §19(3) STVZO.
Der Prüfer lässt dann nur den Zusatz in deinen Papieren streichen, damit du bei einer HU(Tüv-Abnahme) keine Probleme bekommst.

2. Du baust die Vollverkleidung ab und änderst die Verkleidung nach deinen Wünschen. Jedoch weichen diese Veränderung von dem Original-Zustand "Naked" oder "S"-Version ab. Dann musst du zum TÜV und dieser führt eine Einzelabnahme nach §21 STVZO durch. Das funktioniert sehr gut, ist jedoch sehr oft mit höheren Kosten verbunden.


Ich nehme einen Zubehörscheinwerfer mit E Zulassung und Zubehörblinker mit E Zulassung. Gehöre ich noch zu 1 oder dann schon zu 2? Mit E Zulassung ist ja eintragungsfrei... Also sollte es 1. sein oder ?

Muss ich für die Abnahme die Tankverkleidung links / rechts schon dran haben ? Oder kann ich die nachträglich montieren ? Gehört ja eigentlich zum Original dazu...

Danke für die Tipps...
Dirk1980
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon Flyingbrick » 06.07.2016, 20:56

Tankblenden sind Dekoration und nicht gefordert, solange der Kühler nicht rasiermesserscharf ist (bei der CB ist das nicht der Fall). Blinker und Scheinwerfer mit e-Zulassung sind freigegeben ohne Papiere, aber Du musst die geforderten Abstände und Höhen einhalten:
http://www.moto-act.de/lexikon/beleuchtung.html
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 06.07.2016, 20:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Veränderung des Motorrades / Probleme Tüv

Beitragvon phenomeno » 06.07.2016, 23:02

Alles wie Micha geschrieben hat....Trotzdem gehörst du zu eins und solltest die Five Stars Verkleidung aus den Papieren streichen lassen....Damit Dein Fahrzeug mit den Papieren übereinstimmt.....
phenomeno
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