Drosseln und Entdrosseln - Die Leistungsstufen der CB 500

Anleitungen sind hier zu finden.

Beitragvon Palomino » 08.07.2009, 17:27

Denk nochmal über deine Frage nach, ich denke dann kannst du sie dir selbst beantworten...
Palomino
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Beitragvon The Rob » 08.07.2009, 17:40

ich glaub ich weiss was er meint.
die 20(->25)kw version hat ja die anderen federn
und er will wissen, wie sich das auf die leistung auswirkt, wenn man dann "entdrosselt" (-> nur stutzen und düsen)
The Rob
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Beitragvon RockDude » 08.07.2009, 21:59

die Drossel ist ja schon draußen (vom Vorbesitzer, dieser hat mir nur gesagt das sie weg ist)... würd mal dann schätzen das ich jetzt die 58-PS-Variante hab - bin mir da eben nicht sicher
RockDude
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Beitragvon Ingo » 19.07.2009, 14:17

ich hab ne PC26E ....
das fällt leider nicht unter die oben angesprochenen angaben (PC26A, PC26B, PC26C)
in welchem leistungsstand ist die dann ausgeliefert worden?
Ingo
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Beitragvon ruhka » 13.08.2009, 09:37

Wie sieht es bei dem Originaldrosselsatz von Honda aus?

Ist der auch an eine bestimmte Fahrgestellnummer gebunden oder kann man diesen beliebig weiterverwenden?

Ich habe mir nun eine Cb zugelegt und wollte diese Drosseln lassen. Der Herr von der Werkstatt meinte aber zu mir, dass wenn die Drosselung nicht im Fahrzeugbrief nachzulesen sei, eine neues "Gutachten" ausgestellt werden müsse.
Das wiederum würde den Preis für die Drosselung enorm in die Höhe treiben. :(

Mfg
Ruben
ruhka
 
 

Beitragvon DonUschi » 13.08.2009, 10:17

ich hab kA von welchem hersteller meine drossel ist. ich hab sie selbst eingebaut mir n wisch vom HH unterzeichnen lassen und dann war tüv kein problem mehr.

hab ich hier gebraucht für kaum mehr als versandkosten bekommen. mit tüv und neuem fahrzeugschein hats mich vllt 60-70€ gekostet.
DonUschi
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Beitragvon Flyingbrick » 14.08.2009, 21:37

ruhka hat geschrieben:Wie sieht es bei dem Originaldrosselsatz von Honda aus?

Ist der auch an eine bestimmte Fahrgestellnummer gebunden oder kann man diesen beliebig weiterverwenden?

Ich habe mir nun eine Cb zugelegt und wollte diese Drosseln lassen. Der Herr von der Werkstatt meinte aber zu mir, dass wenn die Drosselung nicht im Fahrzeugbrief nachzulesen sei, eine neues "Gutachten" ausgestellt werden müsse.
Das wiederum würde den Preis für die Drosselung enorm in die Höhe treiben. :(

Mfg
Ruben

Hallo Ruben,

nein, der Honda-Satz ist an keine Fahrgestellnummer gebunden. Das Gutachten kann frei heruntergeladen werden und der Händler bestätigt durch seine Unterschrift nur, dass die Gutachten-Kopie mit dem Original übereinstimmt -und, falls er die Teile montiert hat, den korrekten Einbau. Für das Gutachten musst Du also nichts bezahlen, nur für die TÜV-Untersuchung und Eintragung der Drosselung.

Das an eine Fahrgestellnummer geknüpfte Gutachten verwendet nur Alpha Technik. Der Grund: deren Drosselung besteht aus zwei simplen Blechringen im Ansaugstutzen. Der Materialwert ist fast null, die Typprüfungskosten dagegen hoch. Alpha Technik verhindert mit dem Gutachten auf Fahrgestellnummernbasis, dass Nachbauten mit kopierten Gutachten produziert werden. Und ganz nebenbei scheidet damit der Weiterverkauf von Gebrauchtteilen aus.

Darum, wie gesagt: nimm die Honda-Teile, spar Geld und Eintragungsprobleme.
Flyingbrick
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Beitragvon MajorStoner » 24.10.2009, 13:35

Hey, super Zusammenfassung, echt hilfreich. Danke!
MajorStoner
 
 

Beitragvon Flyingbrick » 24.10.2009, 19:09

Gern geschehen!
Flyingbrick
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Beitragvon R3dFox » 27.01.2010, 16:46

Wie isn das - mein Haendler hat mir, als ich ihn zur Drosselung fragte, erzaehlt dass bei mir "lediglich eine Blechplatte im Ansaugstutzen ist, die man einfach rausnehmen muss, dann ist sie offen".

Das beisst sich aber mit oben genannten Honda-Teilen.

Laut Haendler hat er einen normalen Drosselsatz genommen.
R3dFox
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Beitragvon opladener » 27.01.2010, 17:03

Beim Alpha-Technik Drosselsatz sind das tatsächlich nur die Bleche im Ansaugstutzen.
Beim orig. Honda-Satz gehören lt. Gutachten auch die Vergaserhauptdüsen dazu
opladener
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Beitragvon Flyingbrick » 27.01.2010, 17:09

Hallo Fabian,

lies mal den Wiki-Artikel, der ist ziemlich ausführlich. Wenn es der Honda-Satz ist, findest Du da auch den Link zu den Gutachten und stellst fest, dass das Entfernen der Blenden nicht ausreicht. Streng genommen sind 25kW-Ansaugstutzen ohne Bleche auch keine 43kW-Ansaugstutzen. Somit hätte er doppelt unrecht, auch wenn wohl ein paar Leute so verfahren sind. Ein Gutachten hierfür wird er kaum vorweisen können.
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Re: Drosseln und Entdrosseln - Die Leistungsstufen der CB 50

Beitragvon gazart » 18.03.2010, 20:57

Bei mir ist folgendes Problem: Ich hab am Samstag KlausT seine Maschine abgekauft, sie ist eingetragen mit 34 PS, diese Schelle an der Seite (tschudligung, bin Neuling ;) ) trägt auch die Aufschrift "34PS". Die CB hat allerdings ihre vollen 58PS (laut meinem Bruder und Klaus, die beide meinen, dass sie sich fährt wie eine offene).
Darf ich die Maschine selber drosseln? Zum TÜV müsste ich dann ja eigentlich nciht, da sie ja auf 34PS eingetragen ist...
gazart
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Re: Drosseln und Entdrosseln - Die Leistungsstufen der CB 50

Beitragvon Flyingbrick » 18.03.2010, 21:00

Natürlich. Mit Sicherheit hat da einfach mal jemand die Bleche im Stutzen entfernt. Hast Du schon einen Drosselsatz oder brauchst Du noch einen?
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Re: Drosseln und Entdrosseln - Die Leistungsstufen der CB 50

Beitragvon gazart » 18.03.2010, 21:11

Soweit ich weiß brauch ich noch einen... Ein bekannter hat seine letztens entdrosselt, aber er hat irgendetwas von einem fahrzeugspezifischen Drosselsatz gesagt, der nur in einem bestimmten Motorrad verbaut werden darf...
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Re: Drosseln und Entdrosseln - Die Leistungsstufen der CB 50

Beitragvon Flyingbrick » 18.03.2010, 21:33

Dann ist das der Satz von alpha-Technik, die verkaufen Dir für 100,- ein nicht übertragbares Gutachten und die Ringe gibt es dann geschenkt dazu...sozusagen. Da solltest Du, gerade wenn bei Dir der Honda-Drosselsatz eingetragen ist (davon gehe ich bei den genannten Stutzen mal aus) eher die Originalteile verbauen. Ich schick' Dir mal eine PN.
Flyingbrick
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Re: Drosseln und Entdrosseln - Die Leistungsstufen der CB 50

Beitragvon renard » 23.03.2010, 10:44

Was sagt der Tüv denn wenn man ohne Unterschrift des HH ankommt? Schließlich steht auf dem Gutachten dass es Original ist sofern in Farbe :-)
Was sagt denn der HH dazu wenn man nur ne Unterschrift will? er verdient ja nix dabei?

Gruß Flo
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Re: Drosseln und Entdrosseln - Die Leistungsstufen der CB 50

Beitragvon moemoe » 23.03.2010, 16:33

renard » 23.03.2010, 10:44 hat geschrieben:Was sagt denn der HH dazu wenn man nur ne Unterschrift will? er verdient ja nix dabei?


*kruschtel* *batsch* *kritzel* "bitte"
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Re: Drosseln und Entdrosseln - Die Leistungsstufen der CB 50

Beitragvon Stjopa » 25.03.2010, 14:19

Wenn 34 PS schon eingetragen sind, brauchst Du doch gar nicht zum TÜV.
Einfach den Drosselsatz auch wirklich einbauen. Da kannst Du auch den genannten von Alpha-Technik nehmen - das muss ja niemand mehr kontrollieren.
Stjopa
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Re: Drosseln und Entdrosseln - Die Leistungsstufen der CB 50

Beitragvon renard » 25.03.2010, 20:45

@stjopa
also mir geht es um den ausbau ;) 34 PS sind eingetragen.

naja werd wohl noch bis Juli warten. Da muss ich TÜV machen, dann verbinde ich das mit dem Austragen lassen.

Gruß
renard
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