Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon Deep_Thought » 09.04.2018, 17:56

Moin zusammen,

mein Plan für dieses Jahr sah vor:
1. Ansaugstutzen bei Anschrauben tauschen (Drossel entfernen) --> check (nochmals vielen, vielen Dank Gisbert und Michael!!!)
2. zur freundlichen Kfz-Prüfstelle und abnehmen lassen --> abgelehnt
3. bei der Zulassungsstelle eintragen lassen / Versicherung informieren --> offen

Was ist also bei Punkt 2 schiefgelaufen?
Gemäß dem Prüfingenieur habe ich sogar zwei Probleme.

Problem A:
Auf dem Teilegutachten von Honda (http://www.honda.de/content/dam/local/g ... C32_98.pdf) fehlt die Prüfnummer des Teilegutachtens (soll in der Regel eine KBA-Nr sein), die wohl zwingend in der auszustellenden Abnahmedingsbums eingetragen werden muss und

Problem B:
Gemäß dem Blättchen von Honda gilt das Teilegutachten für die "...Krafträder HONDA Typ PC 32 ... und sind in dieser Form mit ABE-Nr. H418, Nachtrag 02, genehmigt." Laut meinem Kfz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I besitze ich jedoch ein Zweirad aus dem Hause Honda mit der ABE H418 Nachtrag 00 (H418*00), so dass das Gutachten für mein Mopped nicht gilt! :shock:

Als folgende Möglichkeiten wurden mir genannt:
- aufsuchen des TÜV-Nord und dort mit Glück jemanden finden, der über solche Kleinigkeiten hinwegsieht und es eintragen darf (er, der Ingenieur, darf es in seiner "normalen" Prüfstelle jedenfalls nicht) oder
- alte Ansaugstutzen wieder einbauen bzw. alles wieder zurückbauen.

Habt ihr eine Ahnung, was ich in der Geschichte unternehmen könnte?
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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon ralfpinzer » 09.04.2018, 17:59

Fahr zu einer Prüfstelle, bei der sich auch ein aaP/aaS befindet, der selbst Moped fährt und schraubt. Üblicherweise kannst du die bei deiner regionalen FIghterbude erfragen.
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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon Flyingbrick » 09.04.2018, 21:31

Einspruch.
Fahr genau zu dieser Prüfstelle zurück, frag nach dem Prüfstellenleiter und dort, was der Unfug soll. Doppelte Fahrtkosten, doppelter Aufwand, einfacher Ärger.
Nicht Du hast zwei Probleme, sondern er eines -spätestens, wenn Du wieder kommen musst.

Das Motorrad mit der ABE H418 ist eine 1996er PC32 von Honda Italy, also mit "ZDC" am Beginn der Fahrgestellnummer.
Hierfür gilt das Gutachten http://www.honda.de/content/dam/local/g ... g/PC32.pdf
Das gleiche Gutachten gilt für die 1997er Ausgabe "H418 Nachtrag 1", die gegenüber dem Vorjahresmodell eine Scheibenbremse hinten hat.
Unter diesem Gutachten steht dessen Nummer Typ/960 029

Nachtrag 2 der ABE behandelt das Modell 1998, das nicht nur die um ein kW geringere Leistung hat, sondern wahlweise auch mit Verkleidung geliefert wurde.
Dafür gilt das auch von Dir verlinkte Gutachten http://www.honda.de/content/dam/local/g ... C32_98.pdf
Unten im Gutachten findet er die benötigte Nummer Typ/980063

Und all das steht für jeden Prüfingenieur, der den amtlichen Unterlagen und der ABE des Herstellers Honda keinen Glauben schenkt, auch in seinem EDV-System, das seine Prüforganisation ihm netter Weise zur Verfügung gestellt hat, um genau so etwas nachzulesen.

Deine CB500 PC32 ist das 1998er Modell PC32A/B/C (je nach Leistung), das mit der ABE H418 Nachtrag 2 beschrieben ist. Erkennbar für uns am Dekor und für ihn an der zehnten Stelle W der Fahrgestellnummer. Schick mir die Nummer doch bitte mal per PN.

Posting automatisch zusammengeführt: Mo 09.Apr, 2018

Okay, Deine CB500 hatte serienmäßig 36 kW.

Dann lautet der Text "Leistungsaend.d.geaend.Ansaugstutzen".

Hätte das Motorrad serienmäßig mal 42 kW gehabt, wäre es eine Rückrüstung in den Originalzustand, dann würde im Bemerkungsfeld nichts eingetragen.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 09.04.2018, 21:31, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon Deep_Thought » 10.04.2018, 05:28

Danke für die Antwort. Dann werde ich in Abhängigkeit meiner Woche die Tage bei der Prüfstelle noch mal mein Glück versuchen und dann hier berichten.
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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon Deep_Thought » 12.04.2018, 10:55

Update:
Sodele, nachdem ich heute Morgen zwei Stunden bei meiner Prüfstelle verbracht habe, wurde mir die Änderungsabnahme gewährt obwohl das Problem mit der ABE-Nr. immer noch besteht. Der Prüfer war sehr um eine Lösung bemüht und hat sich freundlicherweise auf eine längere Suche in sein System begeben. Dabei kam heraus:

Im Kfz-Schein stimmen die Eintragungen nicht: Alle Daten der Typgenehmigung (Datum, Drehzahl, Fahrgeräusche usw.) weisen auf die richtige CB hin, jedoch in dem Feld K (Nummer der EG-Typgenehmigung), steht ein falsches Modell drin (H418*00 statt H418*02). Damit stimmt weder das Teilegutachten von 1996 (passt nicht mit meiner Fahrgestellnummer und Leistung) noch das von 1998 (hier stimmt die Fahrgestellnummer, jedoch steht explizit für den Prüfingenieur drin: "...gilt nur für Fahrzeuge ab dem Nachtragsstand 02 der ABE-Nr. H 418...") :censored:
Da die Daten bis auf die ABE-Nr. übereinstimmen und es sich hier augenscheinlich um einen Übertragungsfehler handeln muss, ging das nun durch.

Der Prüfer hat mir geraten, da der Schein ja eh geändert werden muss, auch gleich den Brief mit zum Straßenverkehrsamt zu nehmen und gleich korrigieren zu lassen. Und was sehen meine kleinen entzündeten Äuglein als ich den Fahrzeugbrief mit dem Schein verglichen habe: Der Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II ist auch falsch! :shock:

In dem Ur-Brief (dieser weiße Lappen zum Aufklappen, der bei meinem Kauf ungültig gemacht wurde) steht drin "Betriebserlaubnis H418 mit Nachtrag II" und daraus wurde bei der Übertragung in den neuen Brief, der auf meinen Namen ausgestellt wurde, H418*00.

Was mache ich denn jetzt?
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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon Flyingbrick » 12.04.2018, 11:25

Das bei der Eintragung kostenlos mit ändern lassen, natürlich.
Wobei ich schon sehr staune. Ich habe sicher 50 solcher Abnahmen hinter mir, aber so ein Theater gab es bei keiner der drei hier ansässigen Prüforganisationen (TÜV, GTÜ, DEKRA).
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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon Deep_Thought » 12.04.2018, 11:36

Aber ändern die am Straßenverkehrsamt auch die Zulassungsbescheinigung II wegen des offensichtlichen Übertragungsfehlers? Und was wird sowas kosten?
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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon gmbo » 12.04.2018, 12:10

Die drucken beide neu, da die gleich sein sollten, aber das allein wegen der Leistungsänderung. Ist also ein Preis.
ach ja, bei meiner steht übrigens H418* was alle Nachträge einschließt.
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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon TwinPunch » 10.09.2019, 06:18

Gott sei gelobt lebe ich in Thailand!
Da dauerte es ein halbes Jahr bis ich überhaupt ein Nummernschild bekam.
Also fuhr ich immer ohne rum. Bei Strassenkontrollen wurde der Ausweis kontrolliert, und das fehlende Nummernschild interessierte niemand. Die Strassenkontrollen werden meist ende Monat durchgeführt, damit die Polizei per Bussengeld den Lohn aufpeppen kann, was legal ist, denn es gibt eine Verordnung, die der Polizei erlaubt einen grösseren Anteil (ungefähr ⅖ ) der Bussen als Lohnkomponente abzuzweigen. Frage mich wie die 100% berechnen, da auch keine Quittungen für die Geldbussen ausgestellt werden.
Bei technischen Abnahmen wird weder der Lärm noch die Abgase gemessen. Man schaut, ob alles funktioniert, auch wenn es offensichtlich nicht zum Fahrzeug gehört.

Wäre doch ein weiterer Grund um auszuwandern!

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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon Pumuckl » 27.02.2022, 21:20

Hallo zusammen,
ich habe ne Frage zur Entdrosselung. Habe gerade den Gaswegbegrenzer (48 PS) bei mir ausgebaut und möchte das demnächst abnehmen lassen. Jetzt habe ich einen Blick in den Fahrzeugschein geworfen, da steht: "Leistungsänd.d. geänd. Ansaugstutzen: ohne weit. beschr. od. aufl."
kann mir jemand sagen, was das heißt? Zwei Zeilen weiter wird dann der Gaswegbegrenzer aufgeführt. Der ja auf ungedrosselte 58ps abgestimmt ist...
Fahrgestellnr ist ZDCPC32G
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Re: Entdrosselt von 50 -> 58 PS, aber keine Eintragung

Beitragvon gumic » 27.02.2022, 23:09

Da steht doch in der Zeile P.2 und P.4 die geänderte Leistung von 35 KW bei 9000 U/min.
Im Gutachten, was dazugehört, die ursprüngliche Leistung.

Beides vorlegen bei einer Prüfstelle und austragen lassen und neuen Fzschein bei der Zulassungsstelle ausstellen lassen
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