PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon paveljong » 29.04.2014, 19:34

Hallo :)

Da ich in knapp 2 Monaten offen fahren darf und momentan die 48 ps Drossel in meiner CB habe, wollte ich mal fragen was ich dem TÜV Menschen eigentlich vorlegen muss, damit er mir die offenen Daten einträgt.

Hab leider nix mit der Sufu gefunden und im Wiki steht entweder nur Zeugs zu den alten Drosselungen, oder ich hab mich grob verguckt.

Mfg Paul
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon moemoe » 29.04.2014, 21:13

Da ist wohl erstmal die Frage, wie die Maschine gedrosselt wurde – ich gehe ja mal davon aus, dass es da von Honda direkt nichts mehr gibt.

EDIT sagt: Sorry, steht ja im Betreff, Gasanschlag.

Je nach Prüfer habe ich da schon alles erlebt, von garnichts bis hin zu altem Schein mit Originaldaten und Drossel-Gutachten.
Zuletzt geändert von moemoe am 29.04.2014, 21:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon gmbo » 30.04.2014, 07:22

Das einfachste ist, du fährst hin und fragst was die dafür benötigen.
Die sind froh wenn sie dir dafür eine kostenlose Auskunft geben dürfen, dann dauert der Abnahmetermin nicht mehr so lange.
Wenn du sie selbst gedrosselt hast, wird das entdrosseln in der Erklärung leichter.
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon Flyingbrick » 30.04.2014, 09:18

Du bringst ihnen die Einbauanleitung, das Gutachtenheft und den ausgebauten Anschlag mit -mehr hast Du ja nicht.
Im Übrigen werden nur wenige Prüfer Dich verdächtigen, eine ENTdrosselung nur vorzutäuschen -bei einer Drosselung wäre das schon wahrscheinlicher.
Die Kosten beim Sachverständigen liegen bei rund 40 EUR.

Ach: ja genau, Du hast Dich grob verguckt :mrgreen:
http://www.cb500-wiki.de/doku.php?id=mo ... svarianten

Vielleicht sollten wir die alte Seite mal löschen.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 30.04.2014, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon paveljong » 30.04.2014, 13:49

Den Teil im Wiki hab ich gefunden Micha :D bloß stand da nichts vom Entdrosseln beim Gasanschlag^^
Selbstgedrosselt hab ich sie zwar nicht, wäre aber kein Problem und gemacht hab ich es an ner CB 500 auch schon mal von daher...

Gutachtenheftchen existiert nicht, da bei Einbau eingezogen. Gasanschlag joaaa kann ich mitbringen xD aber ne Anleitung hab ich auch nicht :/

Mir ging es auch weniger darum, zu beweisen das es durchgeführt wurde sondern darum, wie ich dem Prüfer die Daten für die offene Version liefern soll. Oder haben die das in irgendner Datenbank ?

Mfg Paul
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon Gordon Shumway » 30.04.2014, 14:06

Es gibt von Honda ein Gutachten für die einzelnen (Standard) Leistungsstufen. Da steht auch das für die 58PS drin. Kriegst du bei jedem Honda-Händler (nur gültig in Farbausdruck und mit Stempel des Händlers oder sowas)

Gasanschlag ein- oder ausbauen

(nur PC32, Umbau auf oder von 35 kW):

Kontermuttern der Gaszüge (vorn: Schließer, hinten: Öffner) lösen. Beide Züge aushängen, da an den Vergasern auf der Werkbank gearbeitet werden muss. Gaszughalter ausbauen. Dazu Winkelschraubendreher PH2 verwenden und keinesfalls verkanten, da die beiden Schraubenköpfe nicht sehr belastbar sind. Idealerweise beim Zusammenbau Inbusschrauben M4 verwenden, um den späteren Wiederausbau zu erleichtern.

Möchte man Drosseln, legt man den Anschlag nun wie abgebildet zwischen Schrauben und Gaszughalter und verschraubt diese beiden Teile mit 12 mm langen Inbusschrauben oder den Originalschrauben. Kennzeichnungsnummer des Anschlags muss dabei lesbar sein, sonst sitzt der Anschlag falsch herum!

Möchte man Entdrosseln, nimmt man den Anschlag vom Gaszughalter ab und verwendet beim Einbau 10 mm lange Schrauben (so lang ist die Originalschraube).
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon Flyingbrick » 30.04.2014, 14:35

Na ja, Paul... das steht da schon drin, siehe Steffens Zitat.

Das Gutachten kannst Du im Wiki runterladen und selbst ausdrucken, als Unterstützung. Ansonsten kann der Sachverständige das auch abrufen; die Originaldaten ergeben sich aus der Fahrgestellnummer PC32A/B/C/G/E/F.

Das Gutachten darf übrigens der TÜV (oder wer auch immer) nicht einziehen, es gehört fest zu diesem Fahrzeug und darf bei erneuter Drosselung wieder benutzt werden. Auch die Einbauanleitung gehört Dir und sollte aufbewahrt werden.
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon Chickenmarkus » 30.04.2014, 15:21

Gordon Shumway » 30.04.2014, 14:06 hat geschrieben:nur gültig in Farbausdruck oder mit Stempel des Händlers

Aus den Zeiten als noch nur die Herrscher, äh Hersteller, Geld für die teure Farbe "Rot" hatten steht da "oder". Wenn damals auch sicherlich anders gedacht (nämlich Farbe=Original), tut's heute jeder einfache Farbdrucker. Hat sich bei mir auch keiner beschwert.
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon paveljong » 30.04.2014, 17:00

Also bei mir wurde das Gutachten nach der Eintragung immer eingezogen mit der Begründung, dass man es sonst nochmal verwenden könnte O.o

Naja okay :D wenn die die Originaldaten abrufen können, passt das schon weil der TÜV Prüfer hier sehr kulant und "anständig" ist ;)

Vielen Dank Euch!

Mfg Paul
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon moemoe » 30.04.2014, 17:15

paveljong » 30.04.2014, 17:00 hat geschrieben:Also bei mir wurde das Gutachten nach der Eintragung immer eingezogen mit der Begründung, dass man es sonst nochmal verwenden könnte O.o


Was ist denn das bitte für eine Grütze, weder verliert es seine Gültigkeit noch ist es nur einmal verwendbar. Frage ihn mal, ob er auch die ausgebaute Drossel haben und zerstören möchte, damit die nicht nochmal jemand verwenden kann.
moemoe
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon Flyingbrick » 30.04.2014, 17:51

Es gibt tatsächlich Gutachten, in denen das so festgehalten ist. Der Hersteller will sich damit absichern, dass nicht ein Gutachten für zehn Fahrzeuge verwendet wird und dazu neun Nachbauten des Originals existieren.

Bei Alphatechnik steht aber aus dem gleichen Grund die Fahrgestellnummer im Gutachten. Somit ist ausgeschlossen, dass das Gutachten für mehrere Fahrzeuge verwendet wird. Es spricht aber auch aus Sicht des Herstellers nichts dagegen, das selbe Fahrzeug später erneut zu drosseln. Dann braucht man auch erneut das Gutachten. Fehlt es, müsste man den kompletten Drosselsatz noch einmal kaufen.
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Re: PC 32 Gasanschlag 48 PS Entdrosseln

Beitragvon moemoe » 30.04.2014, 18:14

Flyingbrick » 30.04.2014, 17:51 hat geschrieben:Es gibt tatsächlich Gutachten, in denen das so festgehalten ist. Der Hersteller will sich damit absichern, dass nicht ein Gutachten für zehn Fahrzeuge verwendet wird und dazu neun Nachbauten des Originals existieren.


Wobei ich bezweifel, dass das so rechtens ist, Eigentümer ist und bleibt der Fahrzeugbesitzer (oder, ganz korrekt, derjenige der das Teil mit Gutachten gekauft hat).

Und das Einziehen des Gutachtens ist kein Vorgang, der von irgendeinem Gesetz gefordert oder für das Eintragen an sich notwendig ist. Alleine schon, weil diese Klausel üblicherweise erst nach dem Kauf sichtbar wird, dürfte sie überraschend und damit unwirksam sein.

Und drittens sind die Prüfer auch nur Menschen, denen auch Fehler unterlaufen können. Daher ist es nie verkehrt, Originalunterlagen aufzuheben.
moemoe
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