Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon D-lareg » 06.03.2023, 17:40

Wie sieht das eigentlich bzgl. Reifenfreigabe etc aus?
Ich habe einige Threads gefunden, aber das meiste scheint in Sand verlaufen zu sein.
Daher meine Drage:

Welche Reifen kann ich ohne Eintragung aufziehen?

Die BT45 (mein Favorit) gibt's ja scheinbar nicht mehr.
Zum BT46 gibt es ja scheinbar unterschiedliche Aussagen, ob eintragungspflichtig oder nicht.

Ich möchte die Tage welche bestellen und bin ziemlich ratlos.

Danke für Infos!
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Wormser » 06.03.2023, 21:35

In der Facebookgruppe sind wir Fan vom Heidenau K64,K80.Du darfst alles aufziehen,dass der Grössenangabe in deinen Papieren entspricht.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon D-lareg » 07.03.2023, 07:56

Danke!
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Wormser » 07.03.2023, 10:50

Persönlich hab ich jetzt den dritten Satz Heidenau drauf und kann ihn wirklich weiterempfehlen. In unserer cb500 Gruppe wird der Reifen sehr gelobt.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon CB_Susi » 28.03.2024, 09:15

Hallo,
also ich komme mit meinen neuen Reifen nicht um die Eintragung rum. Der TÜV-Prufer sagte mir, dass ich eine nationale Typgenehmigung? habe und damit alle Reifen, die nicht schon eingetragen sind, eintragen lassen muss. :x:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 28.03.2024, 10:19

Das ist meines Wissens nach nicht abschließend geklärt. Es gibt eine "vereinfachte" neuregelung der EU, darin heisst es, dass Fahrzeuge mit nationaler Typgenehmigung nur die Rad-Reifen-Kombinationen eintragungsfrei fahren dürfen, welche auch im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ob damit die Größe gemeint ist, oder auch hersteller und Profil, das ist jetzt interpretationssache.

Einen Vernünftigen Grund gibt es nach meinem Dafürhalten nicht, Profile welche für die Verwendung in der EU zugelassen sind, oder gar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers für einen bestimmten Motorradtyp vorweisen können einer Eintragungspflicht zu unterziehen.

wenn Du sicher gehen willst, und keine Probleme/Auseinandersetzungen brauchst, dann musst Du entweder aufziehen, was in den Papieren steht, oder Eintragen lassen.

Ich persönlich bin dafür zu dickköpfig, und würde im Zweifelsfall den Rechtsweg wählen, allein um da mal Klarheit zu erwirken. Aber ich habe auch keine Anwaltskosten zu befürchten...

Posting automatisch zusammengeführt: 28.03.2024, 10:19

Eventuell könnte man auch einen Wechsel der Prüfstelle in Ewägung ziehen?
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 28.03.2024, 10:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon TOWO » 28.03.2024, 10:25

Bei welcher Organisation hast du es versucht?

Im Zweifelsfall mal dieses Dokument zeigen:

AKE-Festlegung_Krad_Reifen.pdf
(179.97 KiB) 56-mal heruntergeladen



Ein aktuelleres ist mir nicht bekannt. Die Prüforganisationen haben sich daran zu halten, es sei denn, dir wird was aktuelleres schriftlich dargelegt, welches eine andere Vorgehensweise beschreibt.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 28.03.2024, 11:35

Da gibt es immer wieder Änderungen. Wir haben das Thema im Moment täglich in der Werkstatt. Die Prüforganisationen wollten sich da einen schnellen Zusatzverdienst sichern und haben auf die Änderung gedrängt, sind nun aber personell vollkommen überfordert damit. Aktuelle Lesart ist, dass der Reifenhersteller eine Hochgeschwindigkeitsfahrt damit unternommen haben muss. Erst dann kann der amtlich anerkannte Sachverständige davon ausgehen, dass nach einem kurzen Blick auf den Reifen eine "umfangreiche Änderungsabnahme" für hundert Euro in fünf Minuten durchgewunken werden kann. Alle, und insbesondere die Prüfer selbst, haben inzwischen einen megadicken Hals deswegen.

Thomas, das verlinkte Dokument ist nicht mehr aktuell.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 28.03.2024, 12:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon CB_Susi » 28.03.2024, 11:43

Ich war bei GTÜ.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 28.03.2024, 11:46

Mir ist gerade aufgegangen, dass ich mit geändertem Fahrwerk leider sehr schlechte Karten habe, und wohl ohnehin eintragen lassen muss. Ich versuche jemanden zu finden, der bei der Änderungsabnahme vergisst die Reifenbindung zu übernehmen, aber rechne mir da keine große Erfolgschance aus.

Insgesamt darf die "vereinfachte" Neuregelung in bezug auf ihre rechtmäßigkeit aber schon angezweifelt werden.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon CB_Susi » 28.03.2024, 11:51

Ich bin verwirrt. Wusste nicht, dass es am Ende soooo kompliziert wird.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 28.03.2024, 11:57

Flyingbrick » 28.03.2024, 11:35 hat geschrieben:Aktuelle Lesart ist, dass der Reifenhersteller eine Hochgeschwindigkeitsfahrt damit unternommen haben muss.


Das wäre mit dem Geschwindigkeitsindex ja ohnehin bei allen Reifen der Fall. Es geht also ausschließĺich um die Umfangreiche Inaugenscheinnahme des Experten!? "Bitte einmal herzeigen, macht n hunni, Danke sehr!" :x:

Posting automatisch zusammengeführt: 28.03.2024, 11:56

CB_Susi » 28.03.2024, 11:51 hat geschrieben:Ich bin verwirrt. Wusste nicht, dass es am Ende soooo kompliziert wird.


Willkommen in Schildburgistan. Es war schon immer schlimm, aber es wird stetig schlimmer und schlimmer...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 28.03.2024, 11:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 28.03.2024, 12:03

Der Geschwindigkeitsindex hat damit nichts zu tun, der besagt nur, dass der Reifen die Geschwindigkeit aushält.

Der Reifenhersteller muss in seiner Freigabe explizit schreiben, dass das Motorrad mit dieser Reifenkombination bis zur Höchstgeschwindigkeit gefahren wurde (ohne z.B. zu pendeln).
Dann darf der "normale" Prüfer die Abnahme machen. Sie besteht in einem kurzen Bücken und einer Fahrt im Kittel über den Hof.

Steht der Satz nicht drin, muss der Prüfer legitimiert sein, diese Hochgeschwindigkeitsabnahme durchzuführen. Davon gibt es in ganz Niedersachsen z.B. drei (!) Prüfer.

All das gilt aber nur für Motorräder mit eingetragener Reifenbindung und nationaler Betriebserlaubnis (vor 2000 erstmals auf den Markt gekommen, kein Grauimport).
Motorräder mit EG-BE dürfen auch weiterhin einfach fahren, was sie wollen.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 28.03.2024, 13:38

Flyingbrick » 28.03.2024, 12:03 hat geschrieben:Der Reifenhersteller muss in seiner Freigabe explizit schreiben, dass das Motorrad mit dieser Reifenkombination bis zur Höchstgeschwindigkeit gefahren wurde (ohne z.B. zu pendeln).
Dann darf der "normale" Prüfer die Abnahme machen.


In der Reifenfreigabe, die jetzt keinerlei Gültigkeit mehr haben soll, und bestenfalls noch als unverbindliche "Verbraucherempfehlung" mitzufüren wäre? Neue Reifen sollen zukünftig doch komplett ohne Freigabebescheinigung verkauft werden?

Kompletter Irrsinn alles!
Die Neuregelung müsste mal dringend neu geregelt werden. Zu befürchten ist jedoch, dass dadurch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alles noch viel, viel schlimmer würde.

Posting automatisch zusammengeführt: 28.03.2024, 13:35

Wenn es vielleicht gerade umgekehrt so wäre, dass einige wenige Piloten veralteter Fahrzeuge mit besonderen Risiken zu rechnen hätten, und ab der EG-BE dann alle mit verbesserter Sicherheit ausgestattet wären, dann wäre die Sonderbehandlung womöglich ja sogar einzusehen.

Aber dass wir jetzt auf biegen und brechen mit übertriebener Vorsicht vor (zugegebenermaßen) gefährlichem unerwartetem Fahrverhalten geschützt werden, und alle EG-BEler sich in Zukunft fröhlich zu tode pendeln dürfen, das ist mir eindeutig zu hoch!
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 28.03.2024, 13:38, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Michi » 28.03.2024, 14:22

Fahre eine VN900 Custom(2014) dort steht als Reifenbindung Dunlop drin habe da eine Freigabe/Unbedenklichkeit von Kawasaki und fahre seit Jahren da den Metzeler Marathon und bei meiner CB wie bestimmt bei vielen anderen jede menge Reifenmarken drin stehen und hatte bei der Vollabnahme eine Freigabe/Unbedenklichkeit Bescheinigung in dem Fall für den Avon Roadrider dabei.
War direkt beim TÜV Rheinland und die Aussage vom Prüfer war solang ich die eingetragene Reifendimension habe sei es egal welcher Hersteller in den Papieren steht, auch bräuchte ich nix eintragen lassen.
Zuletzt geändert von Michi am 28.03.2024, 14:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 28.03.2024, 14:28

Deswegen, Michi, schreibe ich ja, dass das ausschließlich für die Modelle mit Nationaler BE gilt (CB500: G555 oder H418).
Deine zwanzig Jahre jüngere VN900 hat schon längst eine EG-Betriebserlaubnis e... und fällt nicht unter diese Regelung. Und "seit Jahren" hat inzwischen überhaupt keine Bedeutung mehr, davon mal ab. Die Reifengeschichte hat in den letzten zwei Jahren unzählige Neuregelungen und Konkretisierungen erfahren, was nur zu noch mehr Verwirrung führt -bei Kunden, Händlern und Prüfern.

Und eben das ist der Irrsinn: es ist alles nur bei den Modellen neu geregelt, die noch nicht nach europäischem Recht typisiert wurden.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 28.03.2024, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Michi » 28.03.2024, 14:39

da soll einer sich zurechtfinden :kratz: , Danke
Michi
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 28.03.2024, 15:21

Ist alles TOTAL EINFACH:

Flyingbrick » 05.09.2022, 20:16 hat geschrieben:Auf mopedreifen.de finden sich erneut extrem komplizierte Schaubilder zur rechtlichen Situation. Scheinbar haben unzählige Leute versucht, mit eigenen Worten die Rechtslage zu formulieren, was die vielen unterschiedlichen Auffassungen erklärt. Im gezeigten Schaubild ist z.B. erst von einer anderen ReifenGRÖSSE die Rede, später dann (auch) von einem anderen Fabrikat.


:krank:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 28.03.2024, 15:44

Lasst uns einfach mal bei denen nachfragen, die am Meisten von Motorradreifen verstehen und zusammen mit dem TÜV die Regelung ersonnen haben:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Fax: 030 / 2008 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de <mailto:buergerinfo@bmvi.bund.de>
Internet: www.bmvi.de <http://www.bmvi.de>
Flyingbrick
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Presi » 29.03.2024, 07:20

Die gesetzlichen Bestimmungen haben sich meines Wissens nur einmal geändert, durch Verkehrsblatt 15/2019.
Was für Verwirrung sorgte, ist deren unterschiedliche Auslegung der Prüfinstitute und letzten Endes von jedem.

Gesetzlich gibt es die Differenzierung von Krafträdern, v.a. mit Reifenbindungen mit einerseits EU-Zulassungen und andererseits solchen mit nationaler ABE.
Dies wurde dann wohl meist nicht angewendet, es gab früh ein entsprechendes Interview eines Prüfexperten und dann die bekannte AKE-Vorgabe, die Fahrzeuge quasi gleich zu behandeln.
Es geht jedoch die gesetzliche Regelung vor deren Auslegung dürch Prüforganisationen.

Wer letzten Endes diesen Unsinn des Gesetzes verzapft hat, weiß ich nicht. Ob Prüforganisationen oder Industrie oder sonstwas. Auf jeden Fall empfinde ich sowas (das allein ist zu wenig) als Push-Faktor, weg von alten Krafträdern, hin zu neueren.

Wer noch länger sein Altfahrzeug fährt, sollte abklären, welcher Reifen vor Ort eingetragen werden kann bzw. abschätzen, welcher Reifen noch länger am Markt verfügbar sein dürfte, damit man dann nicht beim nächsten Reifenwechsel wieder eintragen darf.
Ich würde annehmen, dass im Diagonalbereich nicht mehr viel Neues (zu uns) kommt.

Von der Hochgeschwindigkeitsfahrt wusste ich nichts, auch das würde ich mit der Service-Info für Reifenumrüstungen an Krafträdern mit ABE/EBE vorab klären, die man sich auf den Seiten der Reifenhersteller runterladen kann.

Dass die Fahrzeuge serienmäßig sein müssen, stand schon in den früheren Reifenfreigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen (was anderes als die neuen Serviceinformationen!). Hat aber weder bei mir noch bei irgendwem Bekanntem oder irgendwo von mir Gelesenem zu einem Problem geführt. ("Zubehör-Federbeine? Dann akzeptieren wir die Reifenfreigabe nicht." - so eine Aussage kenne ich nicht).
Bei größeren Umbauten mag das anders sein.
Presi
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