Lampendiskussion

Lampendiskussion

Beitragvon Verbali » 01.01.2007, 22:39

Abgetrennt aus diesem Beitrag http://www.cb-500.de/viewtopic.php?t=110]







firefighter162 hat geschrieben:...... andere lampe vorne,


Das der Scheinwerfer Keine Zulassung hat und nicht als alleiniger Scheinwerfer im Bereich der StvZO betrieben werden darf ist dir bekannt???

firefighter162 hat geschrieben:
so habe ich jetzt die kables verlegt.
einfach die benötigten dräte nach vorne verlegt (blinker und lampe)


Stromdiebe.
Ahhhhhhhhhhhhhhhh :shock: :roll:
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Beitragvon Henry162 » 02.01.2007, 17:35

Das der Scheinwerfer Keine Zulassung hat und nicht als alleiniger Scheinwerfer im Bereich der StvZO betrieben werden darf ist dir bekannt???


wieso?
1.)mein onkel is fahrlehrer, der hat sich das angeschaut => nichts gesagt.
2.) war ich damit beim TÜV => keiner hat was gesagt, plakette bekommen, so wie sie aufm bild zu sehen is.
3.) allgemeine polizeikontrolle: "da is ja nen E-Prüfzeichen drauf, weiterhin gute fahrt." => auch alles ok

noch fragen?

@Laure87: damit meine ich, das ich die wieder optisch schön gemacht habe. Glasperlen-gestrahlt und neu lackiert.

wobei das nicht die beste lösung ist. für alten kochplatten gibt es auch son zeug, womit man die einschwärzen soll (Elektro-putzi oder so) habs noch nicht ausprobiert, soll aber besser und langlebiger sein.
Henry162
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Beitragvon BW » 02.01.2007, 18:02

firefighter162 hat geschrieben:wieso?
1.)mein onkel is fahrlehrer, der hat sich das angeschaut => nichts gesagt.
2.) war ich damit beim TÜV => keiner hat was gesagt, plakette bekommen, so wie sie aufm bild zu sehen is.
3.) allgemeine polizeikontrolle: "da is ja nen E-Prüfzeichen drauf, weiterhin gute fahrt." => auch alles ok

noch fragen?


Ja!
Was machst du wenn du mal jemanden triffst der Ahnung hat?


Du hast einen kombinierten Nebel-/Fernscheinwerfer mit Prüfzeichen!

Was du nicht hast ist Abblendlicht, egal wie auch immer der Scheinwerfer angeschlossen wurde.

Du hattest bisher nur Glück!
BW
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Beitragvon Henry162 » 02.01.2007, 18:12

ja, aber wenn der TÜV-prüfer doch die lampe anschaut und nichts sagt, wird da wohl was drann sein oder?

und außerdem kann ich die angeblichen nebelscheinwerfer auch genau so als abblendlicht nehmen. warum nicht?

das licht ist besser als mit meiner originalen lampe. und nein, das lich des angeblichen nebelscheinwerfers ist nicht nur knapp vor dem moped, wie es bei autos ist, sondern leuchtet ganz normal den bereich aus, den auch normales abblendlicht ausleuchtet.

vll liegt es daran, das es abblendlicht ist?!
Henry162
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Beitragvon BW » 02.01.2007, 18:39

Aus dem Katalog von Paaschburg und Wunderlich (Importeur für genau diesen Scheinwerfer):
Fern- und Nebelscheinwerfer. E-geprüft mit Halter (Art.-Nr. 224-333)


Ein Nebelscheinwerfer ist kein Abblendscheinwerfer und hat auch nicht die selben Eigenschaften :!: :!: :!:

Ein Nebelscheinwerfer hat zwar wie ein Abblendscheinwerfer auf der linken Seite eine klare waagerechte Hell-Dunkelgrenze und kann daher auch ähnlich eingestellt werden, was dem Nebelscheinwerfer aber fehlt ist der Leuchtfinger zur besseren Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrands.
BW
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Beitragvon Henry162 » 02.01.2007, 19:21

ist ja schön das du das alles so genau und toll weißt!

das interessiert mich aber echt nicht mehr... wenn du das meinst, haste recht und ich meine ruhe!
Henry162
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Beitragvon Verbali » 02.01.2007, 21:07

Warum bist du denn nu eingeschnappt.
Das was der BW geschrieben hat ist nun mal Tatsache, und er hat nur deine Frage beantwortet, und ich habe dich am Anfang auch nur gefragt, ob du das Weißt, das er nicht zugelassen ist.

Es hat dich nie einer Aufgefordert das du den wieder abbauen sollst, oder Ähnliches.

Es ging nur um den Hinweis. Was du dann mit der Information Anfängst ist wirklich deine Sache. Ob du das Risiko eingehen möchtest ein Ticket zu bekommen, oder im Ernstfall, wenn du nen Fußgänger erfasst hast, du sagst du hast ihn am Fahrbahnrand nicht gesehen und dann ein Gutachter feststellt das du ihn mit dem Scheinwerfer nicht hast sehen könne, weil der Leuchtfinger für den Fahrbahnrand fehlt.
Verbali
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Beitragvon Henry162 » 03.01.2007, 19:19

ich habe auch keine lust mehr, hier über die lampe zu dikutieren. hier geht es ja schließlich um den gesamten umabu. und ja ich weiß jetzt das die lampe nicht stvo gerecht ist.. genau so wie mein verspiegeltes visir... (wo komischerweise auch noch nie einer was gesagt hat ) :roll:
Henry162
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Beitragvon Lorenz » 03.01.2007, 22:22

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BW hat geschrieben:Aus dem Katalog von Paaschburg und Wunderlich (Importeur für genau diesen Scheinwerfer):
Fern- und Nebelscheinwerfer. E-geprüft mit Halter (Art.-Nr. 224-333)


Ein Nebelscheinwerfer ist kein Abblendscheinwerfer und hat auch nicht die selben Eigenschaften :!: :!: :!:

Ein Nebelscheinwerfer hat zwar wie ein Abblendscheinwerfer auf der linken Seite eine klare waagerechte Hell-Dunkelgrenze und kann daher auch ähnlich eingestellt werden, was dem Nebelscheinwerfer aber fehlt ist der Leuchtfinger zur besseren Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrands.


Das asymetrische Abblendlicht ist aber nicht Vorschrift. Z.B. hat die neue Kawa ER 6n auch kein solches Licht. Das führte kürzlich in einem Lampentest einer Motorradfachzeitschrift zu punktabzügen. Die Tester meinten, dass wäre absolut nicht mehr zeitgemäß.

Dem TÜV traue ich genug Sachkenntnis zu beurteilen zu können ob diese Scheinwerferkombination zugelassen ist oder nicht. Wobei, da arbeiten auch nur Menschen die mal Fehler machen.

Lorenz
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Beitragvon BW » 03.01.2007, 23:23

Auch wenn das asymetrische Abblendlicht nicht Vorschrift ist macht das aus einem Nebelscheinwerfer noch lange keinen Abblendscheinwerfer.

Ich traue übrigens nicht jedem TÜV-Prüfer genug Sachkenntnis zu um beurteilen zu können, ob diese Scheinwerferkombination zugelassen ist oder nicht.
Das hat meine Erfahrung leider gezeigt.


Ein geprüfter (Halogen-)Hauptscheinwerfer für Motorräder muß mindestens die folgenden Kennzeichnungen haben:

50R = geprüft für Zweiräder
HC = Halogen, Abblendlicht
HR = Halogen, Fernlicht
HC/R, HR/C = alternative Schreibweisen
A = Begrenzungsleuchte/Standlicht (nicht vorgeschrieben)
"E"+Zahl = ECE-/EWG-Zulassungszeichen

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslawien
E11 Großbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
E15 DDR
E16 Norwegen
E17 Finnland
E18 Dänemark
E19 Rumänien
E20 Polen
E21 Portugal
E22 Russische Föderation
E23 Griechenland
E24 Irland
E25 Kroatien
E26 Slowenien
E27 Slowakei
E28 Weißrussland
E29 Estland
E31 Bosnien und Herzegowina
E32 Lettland
E37 Türkei
E40 Mazedonien
E42 Europäische Union
E43 Japan


Für die Vollständigkeit:
B = Nebelscheinwerfer
BW
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Beitragvon Verbali » 03.01.2007, 23:33

@BW: :evil: :evil:

War auch grad dabei die E-Zahlen zu suchen :roll:
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Beitragvon BW » 04.01.2007, 00:09

Suche benutzen! :mrgreen:
BW
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Beitragvon BW » 22.01.2007, 17:47

Demnächst gibt's zu dem Thema Beleuchtung an Motorrädern nen etwas ausführlicheren Beitrag für die FAQs von Verbali und mir!
BW
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Beitragvon StefanCB500 » 24.01.2007, 12:51

So hab ja jetzt wieder meine großen Scheinwerfer zurückgeschickt, nachdem ich gesehen hatte, das die von mir bevorzugte Lampenmaske auch mit Scheinwerfern mit E-Zeichen erhältlich ist, bin ich wieder gewillt da zuzuschlagen, ich mein is ja mit Materialgutachten und dann sammel ich einfach Mal meine Eintragungen, hab ja dann die Stahlflex, die Maske, und dann muss ich mir halt noch mehr raussuchen, damit der mir nen schönen Sonderpreis machen kann.

Das mach ich dann aber nicht beim TÜV hier, da is immernur der eine unfreundliche *__* der der mir mein Lenkrad vom Auto (tüv-)abgenommen hat war viel besser drauf ^-^
StefanCB500
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