Das der Scheinwerfer Keine Zulassung hat und nicht als alleiniger Scheinwerfer im Bereich der StvZO betrieben werden darf ist dir bekannt???
wieso?
1.)mein onkel is fahrlehrer, der hat sich das angeschaut => nichts gesagt.
2.) war ich damit beim TÜV => keiner hat was gesagt, plakette bekommen, so wie sie aufm bild zu sehen is.
3.) allgemeine polizeikontrolle: "da is ja nen E-Prüfzeichen drauf, weiterhin gute fahrt." => auch alles ok
noch fragen?
@Laure87: damit meine ich, das ich die wieder optisch schön gemacht habe. Glasperlen-gestrahlt und neu lackiert.
wobei das nicht die beste lösung ist. für alten kochplatten gibt es auch son zeug, womit man die einschwärzen soll (Elektro-putzi oder so) habs noch nicht ausprobiert, soll aber besser und langlebiger sein.