Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig
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Noch was zur allgemeinen Betriebsgefahr, die wurde in diesem Urteil anscheinend missverstanden. Denn die Betriebsgefahr sagt nur aus, wie gross die Gefahr ist, die das Fahrzeug auf andere ausübt! Somit hat ein Auto eine höhere Betriebsgefahr als ein Motorrad, denn es ist ein unterschied ob du mit einem 2,5t Auto oder mit einem 200kg Motorrad in die Fahrertür eines anderen Autos ballerst!
- Callinator
- Stammuser
Ein wenig allgemein - Wenn man mit 50 Sachen in eine Tür brettert so wiegt die Maschine plötzlich 8 Tonnen (+ Fahrer - das wären bei mir zusätzliche 4,6 Tonnen) - Und das verteilt auf eine kleine Fläche - Du kannst davon ausgehen das der Kopf am Dach hängen bleibt und der Rest durch Auto marschiert - zumal ein Motorrad keine echte Knautschzone hat. Und die ist nicht zu unterschätzen!
Dann lieber ein Auto mit breiter Front wobei hoffentlich das Chassis seitllich noch mehr Energie absorbiert und beide Knautschzonen ausreichen um mir im Auto noch ein Platz zum überleben lassen - Wobei ich aber schätze das der Innenraum aus um mindestens 30 cm schrumpft...und es mir sämtliche Knochen der Eintrittsseite bricht!
Dann lieber ein Auto mit breiter Front wobei hoffentlich das Chassis seitllich noch mehr Energie absorbiert und beide Knautschzonen ausreichen um mir im Auto noch ein Platz zum überleben lassen - Wobei ich aber schätze das der Innenraum aus um mindestens 30 cm schrumpft...und es mir sämtliche Knochen der Eintrittsseite bricht!
- Rumgurkski
- Stammuser
An dem Ort des Aufpralls hat ein Motorrad für den Unfallgegner meist schlechtere Folgen als ein Auto. Besonders Fußgänger sind hoch gefährdet und Kollisionen gehen meiner Erinnerung nach schon bei rund 40 km/h zu 80% tödlich aus (Quelle habe ich nicht mehr, ich hatte das mal vor ein paar Jahren im Zusammenhang einer Forschungsarbeit mit Motorradfrontverkleidungen gelesen - ziel war eine Herabsetzung auf 20%, also vereinfacht: Von 80/20 auf 20/80). Besonders die Gabel, aber auch Hebel bohren sich tief ein.
ABER: Die Aufprallfläche ist viel geringer, d.h. die Wahrscheinlichkeit eines Aufpralls genau an einer kritischen Stelle ist wesentlich geringer als beim Auto.
Also: Wird man als Autofahrer von einem Motorrad seitlich getroffen, können z.B. Hauben und Türen getroffen werden. Dass ausgerechnet die Fahrertür (in den meisten Autos sitzt nur eine Person) getroffen wird, ist deutlich unwahrscheinlicher als wenn mich ein anderes Auto trifft.
Gruß, Presi.
ABER: Die Aufprallfläche ist viel geringer, d.h. die Wahrscheinlichkeit eines Aufpralls genau an einer kritischen Stelle ist wesentlich geringer als beim Auto.
Also: Wird man als Autofahrer von einem Motorrad seitlich getroffen, können z.B. Hauben und Türen getroffen werden. Dass ausgerechnet die Fahrertür (in den meisten Autos sitzt nur eine Person) getroffen wird, ist deutlich unwahrscheinlicher als wenn mich ein anderes Auto trifft.
Gruß, Presi.
- Presi
- Stammuser
hmm eure argumente zeigen, dass man hier nix verallgemeinern kann... dafür is das thema zu komplex. gleichzeitig bedeutet dies aber auch das man eben nicht von einer höheren oder niedrigeren betriebsgefahr sprechen kann...
im grossen und ganzen, dieses urteil ist totaler murks!
im grossen und ganzen, dieses urteil ist totaler murks!
- Callinator
- Stammuser
Callinator hat geschrieben:hmm eure argumente zeigen, dass man hier nix verallgemeinern kann...
Stellt für mich keine Verallgemeinerung dar wenn Du behauptest ein Motorradfahrer in der Fahrertür wäre nicht so schlimm wie ein Auto.
Es wird wahres mit unwahrem vermischt - die Erde ist ja auch keine
Scheibe nur weil mein Frühstückei nicht vom Esstisch rollt!
[schild=19 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]ZDF - Zahlen - Daten - Fakten[/schild]
- Rumgurkski
- Stammuser
*UPDATE*
Nun liegt auch die schriftliche Begründung des Richters vor.
http://www.motorradrecht.de/index.php/l ... -20-o-8806
Das Urteil
http://www.motorradrecht.de/wp-content/ ... schuld.pdf
Nun liegt auch die schriftliche Begründung des Richters vor.
http://www.motorradrecht.de/index.php/l ... -20-o-8806
Das Urteil
http://www.motorradrecht.de/wp-content/ ... schuld.pdf
- Tron
- Administrator
Also ich habe mir das auch mal durchgelesen - So ganz werde ich da nicht schlau aus den ganzen Zeugen, Schatten und Sonnenstrahlen und Fahrradfahrern die schon über die Straße gefahren sind und sich trotzdem alle auf den Bart legen?
Und das alles bei 80 Sachen mit einer Hayabusa?
Also ich kann da keinen Grund entdecken mich aufzuregen.
Ein Motorrad mit einem Bremsweg aus Topspeed von über 400 Metern -
birgt tatsächlich eine erhöhte Betriebsgefahr in sich.
Ich finde viel Rauch um nichts - aber verstehen kann ich es auch - wenn ich gerade auf der Straße 10.000 Euro in Rauch aufgelöst hätte würde ich auch versuchen andere dafür verantwortlich zu machen um das Geld wiederzubekommen... :
[schild=19 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Es sind immer die anderen schuld![/schild]
Und das alles bei 80 Sachen mit einer Hayabusa?
Also ich kann da keinen Grund entdecken mich aufzuregen.
Ein Motorrad mit einem Bremsweg aus Topspeed von über 400 Metern -
birgt tatsächlich eine erhöhte Betriebsgefahr in sich.
Ich finde viel Rauch um nichts - aber verstehen kann ich es auch - wenn ich gerade auf der Straße 10.000 Euro in Rauch aufgelöst hätte würde ich auch versuchen andere dafür verantwortlich zu machen um das Geld wiederzubekommen... :
[schild=19 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Es sind immer die anderen schuld![/schild]
- Rumgurkski
- Stammuser
In der aktuellen "MOTORRAD" ist übrigens ein langer Artikel über das oben beschriebene Urteil.
Der Inhalt des Artikels lautet ungefähr, dass die Urteilsbegründung schlampig sei (u.a. sei davon die Rede, dass vom Motorradfahrer erhebliche Betriebsgefahr ausgehe, die könne aber nicht vom Motorradfahrer, sondern nur vom Motorrad selbst ausgehen).
Auch wurde stark kritisiert, dass sich der Richter darüber auslässt, dass Motorrad fast nur zum Spaß gefahren werde und eine Tätigkeit "ohne Zweck" sei.
Schon harter Tobak.
Das Fazit lautet, dass dieses Urteil demnächst aufgehoben werden dürfte.
Tja, es gibt schon Richter...
Der Inhalt des Artikels lautet ungefähr, dass die Urteilsbegründung schlampig sei (u.a. sei davon die Rede, dass vom Motorradfahrer erhebliche Betriebsgefahr ausgehe, die könne aber nicht vom Motorradfahrer, sondern nur vom Motorrad selbst ausgehen).
Auch wurde stark kritisiert, dass sich der Richter darüber auslässt, dass Motorrad fast nur zum Spaß gefahren werde und eine Tätigkeit "ohne Zweck" sei.
Schon harter Tobak.
Das Fazit lautet, dass dieses Urteil demnächst aufgehoben werden dürfte.
Tja, es gibt schon Richter...
- Presi
- Stammuser
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