Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig

Benzingespräche rund um das Motorrad und das Motorradfahren. Bitte keine technischen Probleme hier posten.

Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig

Beitragvon Tron » 31.03.2007, 10:17

Weiß nicht was ich davon halten soll. :roll: :shock: :blink:

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_h ... nt=1106735
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Beitragvon rApToR » 31.03.2007, 10:41

aha.... :shock:

is ja ma nen krasses urteil.....

bin ich richtig sprachlos.... :shock:
rApToR
 
 

Beitragvon zoki_yu » 31.03.2007, 11:06

Vielleicht hat der Vorsitzende Richter schlechte Erfahrungen persönlicher Art mit Bikern gehabt. Was anderes fällt mir dazu nicht ein.

Meines Erachtens nach ein nicht sehr differenziertes Urteil. Vielleicht hat der Kläger noch die Möglichkeit, das nötige Kleingeld und die Ausdauer in die nächste Instanz zu gehen...

Gruß aus dem sonnigen Hamburg
Zoki
Zuletzt geändert von zoki_yu am 31.03.2007, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
zoki_yu
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Beitragvon DER Gast » 31.03.2007, 11:07

Was für Stilblüten von unseren Gesetzesverdrehern immer wieder auftauchen... Brauchen bestimmt wieder nen Dummen, der Schuld ist und ne kleine Lobby hat... klar. wenn in der Innenstadt ein Arsch mir vor die Karre springt bin ja auch ich Schuld, weil ich das hätte ahnen müssen. Is klar, ne.
Woher sollste des denn wissen, wenn die mit ihren 20 kmh auf die Straße brettern, während du mit 100 ankommst? Aber sicherlich war wieder alles ganz anders und wir sollen nur wieder aufgeregt darüber diskutieren... :|

Ich finds jedenfalls ziehmlich ungerecht, dass denen, die halt (vorrausgesetzt sie sind nicht zu schnell unterwegs) auf der Straße unterwegs sind (egal ob Auto oder Krad egal ob Stadt oder wie hier Land) immer auch eine Teilschuld gegeben wird, wenn was passiert. Wenn ich da an unsere Innenstadt denke: Da rennt -besonders im Sommer- jeder 'coole' Depp OHNE zu gucken über die Straße (trotz Ampel), und zwar im gemütlichen Schlendertempo. Wenn du hupst bleiben se stehn und machen auch noch Ärger.
Kurz gesagt: wenn einer über die Straße geht, muss der auch Die Verkehrsordnung beachten! Das bedeutet für mich: der muss die Ampeln benutzten, der muss wenn keine da ist stehen bleiben und GUCKEN ob jemand kommt.
DER Gast
 
 

Beitragvon Presi » 31.03.2007, 12:52

Meiner Erfahrung nach sind die Verkehrsteilnehmer, die am wenigsten gucken, die Autofahrer.

Während ich mit Auto als Teil der Stärkeren immer ein entspanntes Gefühl habe und gut im Verkehr mitschwimme, wird man gerade als Fahrradfahrer enorm bedrängt. Erst gestern wieder nahe des Kanzleramtes: Ich fahre schön flott und nahe am Bordstein auf der Fahrbahn, da kommt ein T4-Fahrer, schneidet mich, fährt direkt vor mir ganz rechts an den Bordstein und bremst wegen des Rückstaus an der Ampel am 17. Juni. Dabei rollt und schließlich steht er dann auch noch illegalerweise auf dem Angebotsstreifen für den Radverkehr.

Da frage ich mich, was sowas soll, wieso solche Deppen meinen, ihr Selbstwertgefühl mittels Auto steigern zu müssen.

2 Tage vorher: Da parkt so ein dem Aussehen nach streng gläubiger Muslim mit seinem Lieferwagen vor der Bibliothek, ich guck noch so hin, denke mir spaßeshalber in meinem durch die Berichterstattung der vergangenen Jahre vorurteilsbehafteten Hirn: "Hoffentlich ist keine Bombe drin", gucke weg und einen Moment später knallt es auch schon. Keine Bombe, nur ein Radfahrer, der voll gegen die öffnende Fahrertür gefahren ist und stöhnte. Der Autofahrer hat sich aber immerhin rührend um den Verletzten gekümmert und zwei Polizisten hatten die Situation auch beobachtet.

Zum Thema:
Teil 1 des Urteils verstehe ich noch. Dass man im Ausflugsgebiet immer mit Radfahrern und Wanderern rechnen muss, ist selbstverständlich und wenn der Motorradfahrer dahingehend unaufmerksam war, finde ich eine Teilschuld okay, für eine genaue Urteilsbildung müsste ich aber mehr Fakten wissen.
Teil 2 sehe ich aber auch kritisch: Weil Motorradfahren gefährlich ist und die Unfälle damit verletzungsintensiv, sollen sie die Kosten für diese Folgen auch selbst tragen, nach dem Motto: Du bist der Schwächere, hast keine Knautschzone, also selbst Schuld!
Es wird ein Vergleich gezogen: "Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern."
Damit kann nur das Auto gemeint sein, denn Fahrradfahrer (s.o. als Beispiel, es ist aber auch statistisch so) leben auch wesentlich gefährlicher als Autofahrer.
Das Auto wird also zur Norm erklärt und Fahrzeuge mit geringerer Sicherheit zu fahren als eigenes Risiko, dass selbst im unverschuldetem Schadenfall Kostenbeteiligung erfordert.
Das gleiche Risikobewusstsein könnte man ja auch Radfahrern und Fußgängern unterstellen. "Hätten Sie im Auto gesessen, hätte man sie nicht umfahren können!"
Warum noch für umgefahrene Kinder auf dem Schulweg haften? "Im Auto von Mama gefahren, wären sie sicherer unterwegs gewesen."
Bei Nebel fahren? - Nee, "erhöhtes Risiko, dessen man sich vor Fahrtantritt bewusst war."
Wo soll das denn enden?

Was ist das denn für eine Logik?

Gruß, Presi
Zuletzt geändert von Presi am 31.03.2007, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
Presi
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Beitragvon Callinator » 31.03.2007, 13:26

hmm betriebsgefahr hat man immer! wieviel % schuld hat denn nun in diesem fall der radfahrer auferlegt bekommen? ich finde gerade der müsste belangt werden.. solche urteile können echt nich angehen :(

der richter hatte wohl ne abneidung gegen motorradfahrer... argh
Callinator
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Beitragvon Laure87 » 31.03.2007, 19:00

Ich glaub ich muss gleich :wurg:

So was sollte es in einem Staat, der für jedes und alles ein egenes Gesetzt hat nicht passieren!

Und was lernen wir draus? Der, der an längeren Heben sitzt hat das Sagen, und wenn es noch so ein Blödsinn ist, den er von sich gibt!

Erinnert mich ja stark an das Gegenteil der Demokratie!
Wie heisst das noch schnell? Achja, DIKTATUR!
Laure87
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Beitragvon Lorenz » 31.03.2007, 20:55

Bild

tut mir leid, aber das Urteil und vor allem die Begründung sind für mich völlig unverständlch.

Lorenz
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Beitragvon Rumgurkski » 31.03.2007, 22:23

Hallöchen!

Der Bericht stellt doch alles nur lückenhaft dar...

Hat er den Radfahrer nun umgeputzt oder hat er
sich erschreckt und ist ausgewichen und hat
sich langgemacht? Und warum sollen wir uns das
Gehirn durch nachdenken kaputtmachen? Die
Richter machen das doch auch nicht!

Na ja und sowieso gilt:

Auf hoher See und vor Gericht
bist Du in Gottes Hand!

Das sagt doch alles, oder?
Rumgurkski
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Beitragvon steff » 01.04.2007, 01:04

Ist doch egal warum der sich lang gemacht hat. Der Radfahrer kann net einfach aus dem Waldweg auf die Landstr. heizen.
Und Schlimmer! : Ich fahr ja net Motorrad um mich selbst zu verletzen. So ganz nach dem Motto:" mal schaun welche Extremität heute verloren geht, oder was"!!!?? :roll: :x
Und die meisten Unfälle passieren im Haushalt.

g*STEFF
steff
 
 

Beitragvon DarkSider87 » 01.04.2007, 09:00

So was ist typisch für unseren Staat.

Es kann nicht sein das wenn sogar der Fahrradfahrer zu 100% Schuld ist das dan etwas kommt wie "Motorradfahren ist viel zu gefärlich".

Aber über die Steuern die über Motorradfahrern abfallen beschwäret sich dann keiner.

Dann muss jemand mit einem Sportwagen der in einen Unfall verwickelt ist auch automatisch Schuld sein weil er ja Potenziel zu schnell unterwegs sein kann.

:!: Meine Meinung immer noch und die wird sich wohl nie ändern das Menschen die kein Motorrad fahren und auch nichts kleineres wie Roller u.s.w. können das nicht beurteilen :!:

Lg Dark
DarkSider87
 
 

Beitragvon steff » 02.04.2007, 22:49

Ich hab ja den FS A-Direkt mit 26 erst gemach und war vorher immer Sozia.
Hab da auch aufgepasst und auf Zweiräder geachtet. Aber ich würde fast behaupten, dass ich noch rücksichtsvoller auch Autofahre seit ich den FS für´s Mopped hab.

Gruß
steff
 
 

Beitragvon zoki_yu » 02.04.2007, 22:51

ist bei mir definitiv auch so!

Zoki
zoki_yu
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Beitragvon Taxman » 03.04.2007, 08:07

Naja, da nutzt alles Lamentieren ncihts. Dieses Ureteil ist nur ein Fortführung der Rechtsprechung. Fahrradfahrer und Fußgänger sind nunmal extrem geschützt. Du bekommst ja sogar Mitschuld, wenn eine Fahrradfahrer in dein Auto knallt, obwohl du standest. Muss man nicht verstehen. Aber wie sagte schon meine Oma:
Nicht aufregen, nur wundern.....
Taxman
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Beitragvon Presi » 03.04.2007, 10:48

Rumgurkski, Taxman: Den Grund für die Aufregung hier sehe ich nicht bei der Mitschuld des Motorradfahrers, die ist bei entsprechender Faktenlage durchaus okay, das können wir gar nicht beurteilen.

Es geht darum, dass hier ein "Grundsatzurteil" gesprochen wurde.
Vollkommen unabhängig von dem vorliegenden Fall wird allgemein u.a. Folgendes festgestellt:
Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden"

DAS ist der Aufreger, nicht der konkrete Fall.
Wendet man dieses Grundsatzurteil nämlcih immer an, dann heißt es Schmerzensgeld "ade!" und klausT bekommt kein Motorrad mehr finanziert! :mrgreen:

Gruß, Presi.
Presi
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Beitragvon ramirez » 03.04.2007, 12:31

na das wäre doch ein vorschlag fürs forum t-shirt:

vorne: "ich bin schuld!"

hinten: "zumindest zum teil" :mrgreen:
ramirez
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Beitragvon Lorenz » 03.04.2007, 14:06

Bild

ja, nee, is klar! Schuld ist immer der, der keine 6 Airbags, keinen Sicherheitsgurt und keine Knautschzone etc. hat. Da kann ich ja in Zukunft mit dem Auto alle Fußgänger und Radfahrer etc., die mich stören, aus dem Weg räumen. Die sind doch selber Schuld!

Oder wie jetzt?

Lorenz
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Beitragvon KlausT » 03.04.2007, 14:42

Mal abgesehen davon, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist die Argumentation schon recht zynisch und zeugt nicht von der Tatsache, daß Motorräder immer noch als normale motorisierte Fortbewegungsmittel gelten. Wie Autos. Da scheinen der Kammer mit den eigenen Einstellungen zu dem Gefährt und seinem Piloten die Pferde durchgegangen zu sein.
Wenn hier von Schuld gesprochen wird, dann ist das nicht ganz korrekt. In § 7 StVG ist die sogenannte Betriebsgefahr eines motorisierten Fahrzeuges normiert. Die Tatsache allein, daß ein motorisiertes Fahrzeug da ist, ist gefahrenträchtig. Ob der Fußgänger, der gegen ein stehendes Auto läuft, gleich einen Anspruch aus §7 StVG herleiten kann, erscheint mir doch recht zweifelhaft. Egal. Der Gesetzgeber hat die Betriebsgefahr erfunden. Und deshalb gibt es sie. Die daraus resultierende Haftung ist indes nicht verschuldensabhängig. Nebenbei: Sie kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der Unfall für den Fahrer unvermeidbar gewesen ist. Und dafür ist der beweispflichtig.
Unvermeidbar war der Unfall in dem entschiedenen Fall wohl nicht. Aber ob das Urteil wirklich so aussieht, wie in dem Artikel (verkürzt dargestellt) weiß keiner von uns. Oder...?
KlausT
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Beitragvon ramirez » 03.04.2007, 15:05

wie ist das, wenn ein fussgänger einen herzschrittmacher hat? ist er dann auch ein motorisiertes fahrzeug? :mrgreen:
ramirez
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Beitragvon KlausT » 03.04.2007, 15:13

ramirez hat geschrieben:wie ist das, wenn ein fussgänger einen herzschrittmacher hat? ist er dann auch ein motorisiertes fahrzeug? :mrgreen:


Motorisiertes Gehzeug. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
KlausT
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