Hilfe bei Werkstatt Recht

Benzingespräche rund um das Motorrad und das Motorradfahren. Bitte keine technischen Probleme hier posten.

Hilfe bei Werkstatt Recht

Beitragvon Blackshadoo 93 » 01.04.2018, 23:10

Nabend zusammen und noch frohe Ostern :winke0002:

Ich wollte mal fragen ob sich bei uns jemand mit Werkstattrecht auskennt :)
Habe das Problem das ich meine Triumph letztes Jahr in die Werkstatt gebracht habe wegen hohem Ölverlust ( auf 1000Km von 0,4-1L je nach Fahrweise ).

Die Maschine habe ich letztes Jahr zu saisonende wieder bekommen und sollte sie 800Km einfahren bevor ich wieder zügiger Gas gebe, höhere Drehzahl fahre ect.

Nach zwei Ausfahrten und knappen 700km musste ich gestern jedoch schon wieder über einen halben Liter Öl nachschütten weil nichts mehr am Peilstab war.
Gemacht wurden in der Werkstatt Kolbenringe und Ventilschaftdichtungen....

Da das problem immer noch besteht vermute ich die Werkstatt hat etwas gepfuscht oder es ist was schief gelaufen...

Der Werkstatt habe ich Heute morgen eine Mail geschrieben und das Problem geschildert, das ich das Öl wieder aufgefüllt habe, vollgetankt habe und das noch eine Tank Füllung beobachten werde jetzt, und was denn wäre wenn immer noch ein hoher Ölverlust da wäre...

Im www steht größtenteils das die Werkstatt kostenfrei nachbessern muss, problem daran ist das als Reperaturauftrag nicht Ölverlust beheben festgehalten wurde.
Im Rep.Auftrag steht nur was gemacht wurde mit allen Auflistungen ect.

Weiss da jemand die Rechtslage auf die man sich im Notfall berufen kann??

Gruß Blackshadoo
Zuletzt geändert von Blackshadoo 93 am 01.04.2018, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hilfe bei Werkstatt Recht

Beitragvon Flyingbrick » 01.04.2018, 23:16

Das Recht sagt: warte die Reaktion der Werkstatt ab. Anwälte reparieren keine Motoren.
Flyingbrick
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Re: Hilfe bei Werkstatt Recht

Beitragvon TW » 01.04.2018, 23:23

Hallo,

warte diese Reaktion ab, versuche Dich mit der Werkstatt zu einigen.
Wenn dieser Versuch fehlschlägt, kannst Du Dich ja an die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk wenden (falls die Werkstatt Innungsmitglied ist).

Gruß
TW
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