CB zu nah am Asphalt 4.0

Benzingespräche rund um das Motorrad und das Motorradfahren. Bitte keine technischen Probleme hier posten.

Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Tamper » 05.03.2017, 18:13

donnerwetter.. zum glück alles gut gegangen! bei meinem unfall 2013 mit dem porsche, welcher mir rein fuhr, hab ich die polizei gerufen, alles aufnehmen lassen, bin zum gutachter gefahren und habe einen anwalt eingeschaltet und kein einziges wörtchen selber mit der versicherung des unfallgegners gewechselt. auch wenn es über 6 monate gedauert hat, bis endlich alles komplett abgewickelt war, habe ich mein geld bekommen und auch für sachen, von denen ich ohne anwalt und gutachter überhaupt nicht gewusst hätte, dass es mir zusteht. im nachhinein weiß ich jetzt, dass ich alles richtig gemacht habe, aber ich bin ganz ehrlich.. das war "glück". aber dazu haben ja viele schon vieles geschrieben und fürs nächste mal weißt du bescheid. das es jetzt so gelaufen ist und ihn die kratzer nicht interessieren, super! aber sei gewarnt. theoretisch hat man schadensanspruch bis 3 jahre nach dem ereignis. wenn er also in 2 jahren den wagen abgibt, und vw wird stinkig, könnte nochmal ärger auf dich zukommen.
Zuletzt geändert von Tamper am 05.03.2017, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Flyingbrick » 05.03.2017, 18:37

Inwieweit mir das ´´nur eine Teilschuld´´ verschaffen soll weiss ich nicht, ich bin in Versicherunen nicht so bewandert.

Gerade weil Du, wie wohl die meisten, weder KFZ-Gutachter noch Verkehrsrichter bist, solltest Du gar nicht erst versuchen, die späteren Entscheidungen dieser Fachleute vorherzusehen. An der Unfallstelle verhält man sich möglichst neutral, gibt seine Beteiligung am Geschehen zu und seine Personalien an. Ob man nun gar nicht, ein Bisschen oder ziemlich dolle Schuld trägt, kann und darf man nicht selbst entscheiden.

Es gibt z.B. auch eine "Betriebshaftung", die sich allein durch das (Achtung, Juristendeutsch!) "Inbetriebnehmen" eines Fahrzeugs ergibt. Manchmal wird das schon, ohne dass dem Fahrer konkrete Vorwürfe gemacht werden könnten, als Grund für eine Teilschuld genommen. Zehn Prozent, zwanzig -so in der Richtung. Also am Besten Klappe halten und nur Aua rufen.

Und wie Tamper schon schreibt: Du sollst ja nur Deine (DEINE!) Versicherung sofort informieren, dass da etwas passiert ist -das ist Deine Pflicht als Versicherungsnehmer. Wenn der andere keine Ansprüche geltend macht, Bingo. Wenn aber doch, hast Du "unverzüglich" Meldung erstattet und bist damit aus dem Schneider. Meldet der andere sich nach acht Wochen mit Ansprüchen, vielleicht, weil ihm jemand gesteckt hat, dass Leasingfirmen ihm jeden Kratzer berechnen, dann reguliert das Deine Versicherung -aber eben nur, wenn Du nicht grob Deine Pflichten verletzt hast. Ansonsten würden sie zwar zahlen (ob Du willst oder nicht, deswegen schrieb ich, dass das Handyfoto unnötig ist), aber Dich ggfs. in Regress nehmen.

Zu Deiner CB: willst Du die bis zum Anschrauben so lassen, so dass wir gemeinsam danach sehen? Mach Dir doch am Besten erst mal ein Bild von den Lenkanschlägen.

Posting automatisch zusammengeführt: So 05.Mär, 2017

KlausT » So 05.Mär, 2017 hat geschrieben:
hanipe » 05.03.2017, 17:38 hat geschrieben:...melde auf jeden Fall den Unfall deiner Versicherung... alles andere läßt sich regeln...

Und dann wundere Dich nicht, dass Deine Versicherung aufgrund des (eigentlich unnötig gemeldeten)
Schadenfalles Deinen Vertrag im kommenden Jahr höher einstufen wird...

Aber doch nur, wenn es einen regulierten Schaden gibt. Allein die Tatsache, dass Du einer Höherstufung entgegen wirken kannst, wenn Du den verauslagten Schadensbetrag an die Versicherung erstattest, sagt doch aus, dass eine Höherstufung ausschließlich erfolgt, wenn es die Versicherung Geld gekostet hat.

Übrigens...viele Verträge haben inzwischen ja auch "Nix passiert"- oder "Rabattretter"-Klauseln, die einen Schaden pro Kalenderjahr ohne Hochstufen erlauben. Allerdings ist das eher in hohen SF-Stufen zu finden.

Aber selbst wenn die Versicherung hochstuft: wir reden da bei Mopedverträgen über niedrige zweistellige Beträge pro Jahr. Ein regulierter Schaden kostet ein Vielfaches. Da sollte man nicht voreilig anbieten, das selbst zu zahlen.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 05.03.2017, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon KlausT » 05.03.2017, 18:42

Tamper » 05.03.2017, 18:13 hat geschrieben:...aber sei gewarnt. theoretisch hat man schadensanspruch bis 3 jahre nach dem ereignis. wenn er also in 2 jahren den wagen abgibt, und vw wird stinkig, könnte nochmal ärger auf dich zukommen.

Stimmt. Rein theoretisch..oder auf ihn, weil er den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet hat...

Ich würde meinem Bauchgefühl vertrauen. ICH!

Aber egal. Du bist gewarnt:
Wenn man Hosenträger UND Gürtel trägt, dann
nimmt die Gefahr ab, dass die Hose runterfällt. :wallb:
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Blackshadoo 93 » 05.03.2017, 20:45

KlausT » 05.03.2017, 16:50 hat geschrieben:
Blackshadoo 93 » 05.03.2017, 14:34 hat geschrieben:...Ich werde die ganze chose Heute abend noch mal meinem Vater erzählen und dann entscheiden wir ob wir Heute noch die Polizei wegen Schadensaufnahme und die Versicherung morgen Informieren werden.

Brauchst Du für die Entscheidung Deinen Papa? :oops:

Weil alle Fahrzeugversicherungen bei mir über meinen Vater laufen und ich lediglich als Fahrer eingetragen bin.

Ob ich diesen einen Bums im Jahr frei habe weiss ich nicht, ich werde morgen wohl die Versicherung Informieren und werde es denke ich so angeben wie ich es in der Threaderöffnung schon getan habe.
Da der andere nichts bei seiner Versicherung meldet ( wenn es dabei bleibt ) muss die Versicherung ja nicht zahlen, da ich meine CB ja wieder selbst instandsetze.
Also sollte ich bzw. mein Vater, die Versicherung.... wie auch immer doch nicht Hochgestuft werden oder?

Flyingbrick » 05.03.2017, 18:37 hat geschrieben:Zu Deiner CB: willst Du die bis zum Anschrauben so lassen, so dass wir gemeinsam danach sehen? Mach Dir doch am Besten erst mal ein Bild von den Lenkanschlägen.

Da ich eine Woche spter zu nem Fahrsicherheitstrainign mit der CB will ( Notfalls fahr ich mit der Triumph hin ) möchte ich sie spätestens beim Anschrauben wieder fit haben :)


Lenker berührt auf jeden fall nicht den Tank oder so und ein Rasten oder widerstand im Lenkkopflager habe ich wie schon geschrieben auch nicht, nur für die Fakten ;)

Wie Prüfe ich denn die Lenkanschläge?

Gruß Blackshadoo
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Flyingbrick » 05.03.2017, 23:09

Hinschauen, Kevin :)
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon axelw » 06.03.2017, 07:02

Hallo Kevin!
Das mit der Hand die jemand über dich gehalten hat sehe ich genauso. Klasse das dir nichts weiter passiert ist. So ein Glück brauchen wir wohl alle Mal. Ich drücke dir die Daumen dass nichts weiter am Motorrad ist. Sicherheitstraining istw eine gute Idee, das möchte ich dieses Jahr auch machen.
Zuletzt geändert von axelw am 06.03.2017, 07:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Hondaslider » 06.03.2017, 07:54

boah alter schwede da hast du nochmal Dussel gehabt. Gute Besserung an Laib und Seele und das mit der CB wied auch wieder
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Stjopa » 06.03.2017, 10:44

"einen Unfall frei haben" gibt es nicht.
Man kann in einer hohen Schadenfreiheitsklasse sein, so dass ein Unfall noch nicht zu einer Erhöhung der Prämie führt, wird aber dennoch um ein paar Klassen zurückgestuft, so dass der nächste Unfall dann auch prämienfinanziell kräftig zu Buche schlägt.
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Flyingbrick » 06.03.2017, 11:12

Doch, aber das ist ein Vertragsmerkmal, das man vorher dazu gebucht haben muss.
Bei "Direct Line" heißt das "Nix-Passiert-Tarif".
Andere Versicherungen nennen das "Rabattschutz".

Nicht zu verwechseln mit der Rückstufungstabelle, die manchmal für z.B. SF19 bis SF25 den gleichen Prozentwert nennt. Wird man dann von SF25 auf SF19 hochgestuft, bleibt der Beitrag gleich, obwohl Du schlechter eingestuft wirst. Mit "nix passiert" würdest Du in SF25 bleiben. Gibt es übrigens bei PKW und Motorrädern ab SF6 gegen geringe Mehrprämie.
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Stjopa » 06.03.2017, 11:15

Kannte ich gar nicht, Danke für die Aufklärung!
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon chaosracer » 06.03.2017, 11:50

Ich fand beide Infos interessant. Ich fahr ja noch in der "Kinderklasse", also mit fiesem Anfängertarif. Ich hatte mehr als ein Jahr kein Auto angemeldet und das letzte war in E versichert.
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Presi » 06.03.2017, 13:11

Ich gewinne hier den Eindruck, ein Unfall ohne mehr als marginale Verletzungsfolgen ist wie Ostern und Weihnachten zusammen. Quasi nen Lottogewinn.
Eben so, wie wenn dir nen Betonklotz auf den Fuß fällt und die Zehen nur quetscht, nicht bricht.
Dir ein Vogel auf die Kleidung kackt, du aber nicht deinen teuersten Mantel trägst.
Dein Haus abbrennt, aber du nicht da warst.
Dein Arbeitgeber dir kündigt, aber die Frau nicht gleich wegrennt.
Verdammtes Glück also, so einen Unfall zu haben.
Oder?

Ich finde, eigentlich nicht. Ich finde, ein Un-fall ist immer ein un-glücklicher Fall und die Floskel "Glück im Unglück" mag für die allermeisten Unfälle, die glimpflich ausgehen, noch zutreffen, aber nur noch von Glück zu sprechen, empfinde ich als unpassend. Scheine ich nen Sonderfall zu sein hier.
Ich wünsche dieses "Glück" jedenfalls niemandem und hoffe, ihr bleibt alle unfallfrei.

Meldung bei Versicherung: Ich meine ja auch, dass die Meldung bei der Versicherung grundsätzlich wichtig sei, man dann aber bei nicht entstandenem Schaden keine Nachteile erwarten muss.
Kosten verursacht man aber natürlich auch dann, wenn kein Schaden zu begleichen ist: Verwaltungskosten. Dass eine Heraufstufung aber wegfällt, wenn kein Schaden beim Unfallgegner geltend gemacht wird bzw. man ihn privat verrechnet, kenne ich auch.
Wieso sollte man dennoch auf die Meldung bei der Versicherung verzichten? Das ist mir nicht klar. Gibt es eine interne Risikobewertung, die Folgen haben kann (Kulanzfälle...)?
Zuletzt geändert von Presi am 06.03.2017, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon chaosracer » 06.03.2017, 14:01

Na ja, Glück wäre vielleicht gewesen, wenn der Vordermann ein Stück weiter gefahren wäre und Kevin noch hätte bremsen können. Hätte dann der Vordermann Pech und Kevin Glück gehabt?
Hier sind alltägliche Fahrfehler passiert, gleich mindestens zwei, die sich hier potenzierten. Die CB kann man für eine überschaubare Summe reparieren, Kevin fuhr an dem Tag nicht die vollverkleidete Triumph (Mantelbeispiel..) und hat nur kleine Blessuren, statt einem Bruch. Zumindest nenne ich das "minderschweres Pech".

Besser?! :P
Zuletzt geändert von chaosracer am 06.03.2017, 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon pi57 » 06.03.2017, 17:19

Erstmal toi,toi,toi
Kopf hoch,es hätte viel schlimmer kommen können.Hatte selbst mal einen Unfall mit meiner 150er MZ.Bin bei Feuerwehralarmierung an 3 wartenden Autos
langsam vorbei gefahren.In Einsatzsachen!!!Eine Frau bog ohne Blinken links ab und lies mir keine Chance.Leicht Verletzung.Trotz Zeugen hab ich bei der
Gerichtsverhandlung zwei Drittel Schuld bekommen.(Richterin).Darum Kopf hoch und .schau positiv in die Zukunft.l
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Re: CB zu nah am Asphalt 4.0

Beitragvon Blackshadoo 93 » 06.03.2017, 20:12

So weitere bestandsaufnahme :oops:

Der Lenker hat auf jeden fall einen mit bekommen, bei vollen Lenkeinschlag nach Links ist die Hupe schon betätigt.

Lenkanschlag Links.jpg


Hingegen Lenkeinschlag auf Rechts ist so wie eer sein soll.

Lenkanschlag Rechts.jpg


Hier auf den Bildern ist zu sehen das der Lenker auf der Linken Seite verbogen ist, besser zu erkennen auf dem Zweiten Bild.
( Genau hinsehen ;) )

Lenker Verbogen 1.jpg


Lenker Verbogen 2.jpg


Der Tacho ist entgegen meiner erwartung und ersten begutachtung doch beschädigt, Linke Seite unden an der Ecke.

Tacho 1.jpg


Tacho 2.jpg


Ob ich diesen Schaden behebe weiss ich nicht, Wasser kann darüber ja nicht rein kommen.

Also erweitere ich meine Ersatzteilliste bis jetzt auf:
Lenker
Lampenhalter
Hinteres Lampengehäuse ( hab eben vergessen zu schauen )

Gabel / Tauchrohr / Rahmen, muss ich noch Kontrollieren, Rahmen hab ich zum Glück noch einen da wenn es dieser sein sollte , Gabelholme sollten diese Krum / verzogen sein hab ich auch noch einen paar da, Tauchrohr müsste ich ein neues besorgen.


Den Unfall hab ich Heute um 18 Uhr auch noch meiner Versicherung gemeldet, diese haben sich danach erkundigt wo dieser Statt fand und was passiert ist.
Insofern der Unfallgegner keinen schaden meldet ( also wie der Stand jetzt ist ) schließt die Versicherung den fall ab und es erfolgt keine Höherstufung oder sonstiges.

Gruß Blackshadoo
Blackshadoo 93
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