Post von den Grünen

Benzingespräche rund um das Motorrad und das Motorradfahren. Bitte keine technischen Probleme hier posten.

Beitragvon edvonschleck » 26.05.2007, 10:56

das stimmt wiederrum natürlich! Genug spekuliert, wie war es denn jetzt genau Brix4 ?!
edvonschleck
 
 

Beitragvon Yeraziael » 26.05.2007, 12:09

und selbst wenn du sagst, dass du es nicht warst,

dann wird es eine Verhandlung geben, deren Ausgang klar ist (in dubio pro Reo) er würde freigesprochen, da man ihm nicht nachweisen kann, dass er gefahren ist.
Man wird ihn fragen, wer es sonst war, er wird sagen er weiß es nicht.
Dann wird man ihm mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit auferlegen fortan ein Fahrtenbuch zu führen, um derartige Sachen nachvollziehen zu können...
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Beitragvon KlausT » 26.05.2007, 13:52

Yeraziael hat geschrieben:und selbst wenn du sagst, dass du es nicht warst,

dann wird es eine Verhandlung geben, deren Ausgang klar ist (in dubio pro Reo) er würde freigesprochen, da man ihm nicht nachweisen kann, dass er gefahren ist...
In dubio pro reo gilt nur dann, wenn der Richter bei der Entscheidung Zweifel hat. Wenn er sich sicher ist, daß der die Tat begangen hat, der als Betroffener vor ihm sitzt, dann wird er ihn verurteilen. Da gibt es eine lustige kleine Raser-Fall-Geschichte: Das Beweisphoto ist derart unscharf, daß man lediglich die Umrisse eines Autos erkennen kann, mit dem unzweifelhaft eine Geschwindigkeitsübertretung begangen worden war. Der Betroffene macht auf Anraten seines Verteidigers keine Aussage. Der Verteidiger beantragt im Hinblick auf das Fehlen von verwertbaren Beweismitteln zum Nachweis der Tatbeteiligung seines Mandanten Freispruch. Der Richter verurteilt den Mann gleichwohl. Und begründet seine Entscheidung wie folgt: Es ist richtig, daß niemand verurteilt werden darf, dessen Beteiligung und Schuld im Rahmen der Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann. Die Verteidigung irrt indes, wenn sie in dieser Sache das Fehlen von Beweismitteln rügt. Schließlich haben wir das Photo. Das ist zugegebenermaßen recht unscharf. Aber es reicht zur Beweisführung. Ich habe mir dieses Photo so lange angesehen, bis ich den Betroffenen zweifelsfrei erkannt habe...
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Beitragvon Callinator » 26.05.2007, 15:05

Yeraziael hat geschrieben:und selbst wenn du sagst, dass du es nicht warst,

dann wird es eine Verhandlung geben, deren Ausgang klar ist (in dubio pro Reo) er würde freigesprochen, da man ihm nicht nachweisen kann, dass er gefahren ist.
Man wird ihn fragen, wer es sonst war, er wird sagen er weiß es nicht.
Dann wird man ihm mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit auferlegen fortan ein Fahrtenbuch zu führen, um derartige Sachen nachvollziehen zu können...


OINK? son unsinn...

wenn er gelasert wurde, dann wurde er auch angehalten. falls nicht, ist die lasermessung unverwertbar, weil der fahrzeugführer dabei IMMER angehalten werden muss. somit wurde er im falle das er angehalten wurde natürlich auch zu 10000% identifiziert...

zum videowagen: denkt mal nach... ein videowagen hält einen irgendwann an. und in diesem falle is man dann auch 1000% identifiziert, da man ja auch führerschein zeigen muss etc.
ich behaupte nun einfach mal, wenn ihn der videowagen NICHT angehalten hat, dann wird er auch NIEMALS bemerkt haben das überhaupt einer hinter ihm war.

somit ist die variante darauf zu hoffen das ihm die tat nich nachgewiesen werden kann absoluter unsinn
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Beitragvon rApToR » 26.05.2007, 16:24

DG hat geschrieben:...

19 Jahre? Noch Probezeit? Dann natürlich auch ein Aufbauseminar (Kosten auch so ca. 200 - 300€) und natürlich Probezeitverlängerung.


aufbauseminar kostet mind. 300€ wurde letztes jahr umgestellt.....
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Beitragvon StefanCB500 » 26.05.2007, 18:26

Um Mal zur eigentlichen Frage zurück zukommen, die Aufforderung zum Aufbauseminar kann bis zu einem Jahr dauern, also auch noch dann kommen, wenn du schon aus der Probezeit eigentlich raus wärst.
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Beitragvon Callinator » 27.05.2007, 17:46

StefanCB500 hat geschrieben:Um Mal zur eigentlichen Frage zurück zukommen, die Aufforderung zum Aufbauseminar kann bis zu einem Jahr dauern, also auch noch dann kommen, wenn du schon aus der Probezeit eigentlich raus wärst.


so ist es, wurde mir uach so erzählt als ich fast meine probezeit vergeigt habe
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